Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten

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Das Global Forum hat als drittes Element einen Prüfprozess bezüglich des Aufbaus eines angemessenen Netzes von AIA-Partnerstaaten durch die verpflichteten Staaten und Territorien entwickelt. Konkret geht es darum, dass ein Staat, der den AIA mit einem interessierten und die Voraussetzungen zur Vertraulichkeit und zur Datensicherheit erfüllenden Partner nicht einführen will, dem Global Forum die Gründe dafür wird darlegen müssen. Dies gilt sowohl für Staaten und Territorien, die den AIA auf multilateraler Basis einführen wollen, als auch für jene, die eine bilaterale Umsetzung des Standards anstreben (z.B. Singapur und Hongkong). Ein Staat, der einem interessierten Partner die Einführung des AIA ohne hinreichende Begründung verweigert, wird im Rahmen dieser Prüfungen unter Druck geraten. Der Mechanismus wird in den kommenden Monaten seine Wirkung entfalten, da die Staaten, die sich 2016/2017 zur Umsetzung des AIA verpflichtet haben, ihre Liste der definitiven Partner nach Massgabe des MCAA bis Ende September 2016 einreichen mussten. Die Staaten, die sich 2017/2018 verpflichtet haben, werden dies im Laufe des Jahres 2017 tun müssen.

Das vierte Element der vorläufigen Evaluationen beschlägt die Bereitstellung der für das korrekte Funktionieren des AIA erforderlichen administrativen und informationstechnischen Ressourcen.

Schliesslich hat das Global Forum technische Hilfsmassnahmen entwickelt, mit denen es seine Mitglieder – so insbesondere kleine Staaten mit beschränkten Ressourcen – bei der Umsetzung des AIA wirkungsvoll unterstützen kann.

Darüber hinaus hat der Beobachtungsprozess des Global Forums gezeigt, dass eine überwiegende Mehrheit der Staaten den sogenannten «wider Approach» anwendet. Dies bedeutet, dass die in diesen Staaten ansässigen Finanzinstitute über alle ihre ausländischen Kunden Kontodaten sammeln müssen. Dadurch, dass bereits Daten über alle nicht ansässigen Personen gesammelt werden, können diese Staaten zeitnah darüber entscheiden, mit welchen Partnerstaaten sie effektiv Informationen über Finanzkonten austauschen wollen. In der Schweiz wurde dieser Ansatz lediglich als Option übernommen. Da in den meisten Staaten die Kompetenz für die Auswahl der AIA-Partnerstaaten an die Regierungen oder die zuständigen Ministerien delegiert sind, wird dieser Effekt noch verstärkt. Diese Staaten haben dadurch die Möglichkeit, ihr Netz an AIA-Partnerstaaten kurzfristig zu vervollständigen. Demgegenüber muss die Schweiz aufgrund ihrer innerstaatlichen Verfahren und der gewählten Vorgehensweise die Verhandlungen zur Einführung des AIA mit ihren Partnerstaaten lange vor dem ersten Datenaustausch abschliessen. Dies ist nötig, damit der parlamentarische Genehmigungsprozess rechtzeitig beendet werden kann, bevor die Finanzinstitute mit der Sammlung der Daten beginnen.

Sowohl die OECD, das Global Forum wie auch die G20 erwarten, dass alle Länder den AIA bis spätestens 2017 (für einen Austausch im Jahr 2018) umfassend umsetzen. Die Early Adopters haben dem Sekretariat des Koordinationsgremiums inzwischen ihre Listen nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 des MCAA mit den definitiven AIA-Partner-staaten eingereicht. Die OECD hat diese Listen im Oktober 2016 veröffentlicht.2 Auf der Grundlage dieser Notifikationen bestehen somit knapp ein Jahr vor dem ersten Datenaustausch nach Massgabe des globalen AIA-Standards weltweit bereits über 1‘000 bilaterale Beziehungen zur Umsetzung des AIA. Die Schweiz figuriert bereits auf den Listen zahlreicher Staaten (insb. auch Argentinien, Mexiko, Andorra, Faröer Inseln, Grönland, San Marino, Britische Jungferninseln, Mauritius, Seychellen, Turks und Caicos Inseln), sodass sie ihrer Verpflichtung zur Einführung des AIA mit diesen Partnerstaaten rechtzeitig wird nachkommen müssen und die innerstaaltichen Genehmigungsverfahren zügig durchzuführen sind. Es zeichnet sich zudem ab, dass zahlreiche Early Adopters sämtliche G20-Staaten bzw. sämtliche Signatarstaaten des MCAA in ihre Listen aufnehmen, sofern diese Partnerstaaten die Vorgaben des globalen AIA-Standards in Bezug auf die Vertraulichkeit einhalten. Namentlich die EU-Mitgliedstaaten haben alle Staaten und Territorien, die sich zur Umsetzung des AIA ab 2016/2017 verpflichtet haben, in ihre Liste aufgenommen (einschliesslich Mexiko, Indien und Argentinien). Zahlreiche EU-Staaten führen überdies alle Signatarstaaten des MCAA in ihrer Liste auf (einschliesslich China, Indonesien und Russland). Durch die Tatsache, dass die Early Adopters bereits Kontodaten sammeln und diese ab 2017 untereinander austauschen werden, nimmt das globale Level Playing Field konkret Gestalt an.

2 Die Listen sind unter folgendem Link einsehbar: http://www.oecd.org > tax > automatic exchange > international framework for the crs > exchange relationships.