Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Umsetzung des AIA-Standards durch die Schweiz

In den letzten Jahren wurde die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerumgehung stark intensiviert. Der Rat der OECD hat deshalb am 15. Juli 2014 den globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) genehmigt.1 Die G20 Staaten haben den AIA-Standard bestätigt und das an die OECD angegliederte Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) beauftragt, die Umsetzung des AIA-Standards zu überwachen. 54 Mitglieder des Global Forum haben sich dazu bekannt, ab 2017 Informationen gemäss dem AIA-Standard auszutauschen (sog. early adopters), weitere 47 Staaten (darunter die Schweiz) ab 2018 (Stand September 2016). Die OECD hat für die einheitliche Umsetzung des AIA-Standards eine multilaterale Vereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) entwickelt, die sich auf Artikel 6 des Übereinkommens des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) stützt. Der Bundesrat hat im Hinblick auf die Einführung des AIA am 15. Oktober 2013 das Amtshilfeübereinkommen und am 19. November 2014 das MCAA unterzeichnet.

Das Amtshilfeübereinkommen, das MCAA und das flankierende Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIAG) wurden von der Bundesversammlung am 18. Dezember 2015 verabschiedet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 26. September 2016 ratifiziert. Damit verfügt die Schweiz über die für die Einführung des AIA notwendigen Rechtsgrundlagen, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten werden. Mit dem MCAA und dem Amtshilfeübereinkommen werden aber lediglich die rechtlichen Grundlagen für den AIA geschaffen, ohne die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen er eingeführt werden soll. Zur Umsetzung des AIA mit den Partnerstaaten bedarf es somit der bilateralen Aktivierung auf der Grundlage der Vorgaben des MCAA.

Zur Einführung des AIA auf der Basis des MCAA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 Beide Staaten müssen das Amtshilfeübereinkommen in Kraft gesetzt haben.

 Beide Staaten müssen das MCAA unterzeichnet haben.

 Beide Staaten müssen bestätigt haben, dass sie über die zur Umsetzung des AIA-Standards not-

wendigen innerstaatlichen Gesetze verfügen.

 Beide Staaten müssen dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA mitteilen, dass

sie mit dem anderen Staat Informationen auf automatischer Basis austauschen möchten.

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 Verhandlungsmandate zur Einführung des AIA verabschiedet. Diese Mandate betreffen die Aufnahme von AIA-Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten (USA), aber auch mit anderen Ländern, die mit der Schweiz enge wirtschaftliche und politische Beziehungen unterhalten.

Die Einführung des AIA mit einer ersten Serie von Staaten und Territorien beinhalt die EU-Mitgliedstaaten und die ihnen zugehörigen Gebiete sowie einzelne EFTA-Staaten. Ferner wurde eine Anzahl von OECD-Ländern berücksichtigt, die bereits erste Erfahrungen mit dem AIA vorweisen konnten oder mit denen die Schweiz enge politische und wirtschaftliche Beziehungen unterhält.

Mit den 28 EU-Mitgliedstaaten und Gibraltar wird der AIA nicht bilateral über das MCAA aktiviert, sondern auf der Grundlage eines bilateralen AIA-Abkommens mit der EU umgesetzt. Die Verhandlungen über die Revision des Zinsbesteuerungsabkommens mündeten am 27. Mai 2015 in die Unterzeichnung eines solchen Abkommens. Das Abkommen wurde in der Sommersession 2016 von den Eidgenössischen Räten genehmigt. Unter Vorbehalt der jeweiligen Genehmigungsverfahren beabsichtigen die Schweiz und die EU-Mitgliedstaaten ab 2017 Kontodaten zu erheben und diese ab 2018 gegenseitig auszutauschen.

1 Für die Einzelheiten zur Entwicklung und zu den Modalitäten des globalen AIA-Standards der OECD sei auf die Botschaften zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu seiner Umsetzung (Änderung des Steueramtshilfegesetzes), BBl 2015 5585, sowie auf die Botschaft zur Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu ihrer Umsetzung (Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen), BBl 2015 5437, verwiesen.