Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten
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Prozess für die Einführung des AIA mit weiteren Partnerstaaten in die Wege zu leiten; die Aktivierung des AIA mit diesen neuen Staaten bildet Gegenstand eines separaten Vernehmlassungsverfahrens.
1.3 Internationale Entwicklungen
Das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) hat die Aufgabe zu überprüfen, dass der internationale AIA-Standard von allen Staaten und Territorien, die sich dazu verpflichtet haben, einheitlich umgesetzt wird. Zu diesem Zweck hat es eine Arbeitsgruppe zum AIA eingesetzt. Wie beim Informationsaustausch auf Ersuchen wird das Global Forum die Prüfungen mittels Peer Reviews durchführen, die voraussichtlich Ende 2019 beginnen, sobald der erste Datenaustausch auf der Grundlage des AIA-Standards erfolgt ist.
In der Zwischenzeit verfolgt das Global Forum den sogenannten staged Approach, der darauf abzielt, die Umsetzung des AIA-Standards durch die verschiedenen Staaten und Territorien nachzuvollziehen, indem für das Funktionieren des AIA unabdingbare praktische Aspekte überprüft werden. Zudem soll Staaten und Territorien, die nur über beschränkten Ressourcen verfügen, die für die Umsetzung erforderliche technische Hilfe geboten werden.
Bezüglich des Monitorings des Umsetzungsprozesses publiziert das Global Forum regelmässig Statistiken zu den von den Staaten und Territorien getroffenen Massnahmen zur Umsetzung des AIA, so insbesondere auf Ebene der rechtlichen Grundlagen. Die bis heute veröffentlichten Ergebnisse zeigen, dass die Gruppe der Early Adopters – abgesehen von wenigen Ausnahmen – weitgehend über den für die Anwendung des AIA erforderlichen rechtlichen Rahmen verfügt. Die Staaten und Territorien, die sich zur Umsetzung ab 2017/2018 verpflichtet haben, sind gemäss den Informationen des Global Forum auf bestem Weg ihre rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die Resultate des Monitorings bilden die Grundlage für Berichte des Global Forum zuhanden der G20, inwieweit die einzelnen Staaten und Territorien ihre Verpflichtungen im Hinblick auf die Einführung des AIA bis 2018 einhalten.
Parallel dazu nimmt das Global Forum vorläufige Evaluationen vor. Gegenstand einer ersten Serie von Prüfungen bildete die Einhaltung der Bestimmungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit durch die Staaten und Territorien. Die Länderüberprüfungen werden durch ein Expertenpanel bestehend aus zwölf Expertinnen und Experten aus den Mitgliedstaaten vorgenommen, zu denen auch ein ausgewiesener Schweizer Experte mit grossem Fachwissen bei der Umsetzung und Überwachung von Vertraulichkeits- und Datensicherheitsmassnahmen, so insbesondere im Informatikbereich, gehört. Die Überprüfung erfolgt anhand eines Fragebogens zur Vertraulichkeit und zum Spezialitätsprinzip, den die Staaten ausfüllen. Der Fragebogen stützt sich auf die ursprünglich von den USA für FATCA entwickelte Vorlage und ist ein Anhang zum AIA-Standard. Er besteht aus den drei Kategorien (i) Rechtsgrundlagen, (ii) Praktiken und Verfahren zur Gewährleistung der Datensicherheit und (iii) Überwachung der Einhaltung und Sanktionen bei einer Verletzung der Vertraulichkeitsvorschriften. Auf dieser Grundlage verfasst das Expertenpanel einen Bericht über die einzelnen Staaten, den es den Mitgliedstaaten des Global Forum zur Konsultation vorlegt. 2015 wurden nicht weniger als 48 Evaluationen vorgenommen, 46 weitere folgten 2016. Die Evaluierung der Schweiz fand 2016 statt und kam zum Schluss, dass die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen bezüglich der Vertraulichkeit und Datensicherheit zufriedenstellend sind. Die Ergebnisse dieser Prüfungen, die nicht veröffentlicht werden, können in nicht verbindliche Empfehlungen bis zu Aktionsplänen münden. Angesichts der hohen Bedeutung, welche die Schweiz diesem Aspekt des AIA-Standards beimisst, stellen die Evaluationen zur Vertraulichkeit und zur Datensicherheit ein nützliches Instrument für den Entscheid über die Auswahl der künftigen AIA-Partnerstaaten dar. Die Empfehlungen dienen der Verbesserung spezifischer Aspekte. Auf internationaler Ebene stehen die nicht verbindlichen Empfehlungen der Einführung des AIA mit den betreffenden Ländern nicht entgegen. Hingegen wird von Staaten, für die Aktionsplänen ausgesprochen wurden, die nicht reziproke Umsetzung des AIA erwartet, bis diese durchgeführt wurden. Das heisst, dass diese Staaten die Daten liefern müssen, aber so lange keine erhalten, bis sie ein angemessenes Geheimhaltungsniveau erreicht haben.
In einem zweiten Schritt prüft das Global Forum, ob die Staaten und Territorien den AIA-Standard korrekt in ihrem Landesrecht umgesetzt haben. Diese Evaluationen finden zwischen September 2016 und September 2017 statt. Dabei wird insbesondere die Liste der ausgenommenen Konten und der nicht meldenden Finanzinstitute geprüft. Die Prüfung stellt sicher, dass die verpflichteten Staaten und Territorien den AIA-Standard in ihrem Landesrecht vollständig umsetzen.