Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 83 Seiten
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Entwurf des Geldspielgesetzes (BBl 2015 8387): Nach Ansicht von zwei Teilnehmern724
muss Artikel 1 Absatz 2 dieses Gesetzes so ergänzt werden, dass die zwingende Bereitstellung von Personendaten, die für einen anderen Zweck als die Bekanntgabe des Gewinns verwendbar sind, wie ein Geldeinsatz betrachtet wird, wenn sie auf die Chance auf einen finanziellen Gewinn hoffen lässt.
Verschiedene Teilnehmer haben auch zu den folgenden Problemen Stellung genommen:
Gesundheitsdaten: Für einige Teilnehmer725 stellt sich die Frage nach der Regelung des
Schutzes von Gesundheitsdaten im DSG. So soll etwa die Möglichkeit geprüft werden, für Gesundheitsdaten – wie für besonders schützenswerte Daten – eigene Vorschriften vorzusehen. Einzelne Teilnehmer726 würden insbesondere eine Regelung des Umgangs mit Personendaten im Zusammenhang mit biologischen Proben begrüssen. Eine solche Regelung könnte zunächst im DSG, danach in einem Bundesgesetz über Biobanken vorgesehen werden. Weiter wird vorgeschlagen, für die medizinische Praxis Ausnahmen zu gewissen Verpflichtungen vorzusehen (z. B. betreffend Datenschutz-Folgenabschätzung und Informations- bzw. Mitteilungspflichten)727.
Datenbearbeitung zum Zweck der Direktwerbung: Einzelne Teilnehmer728 kritisieren, dass
– anders als in der Verordnung (EU) 2016/679 – weder im VE-DSG noch im erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage das Interesse, Personendaten für Direktwerbung und insbesondere für die Akquisition von Neukunden oder zur Ausweitung von bestehenden Geschäftsbeziehungen zu verwenden, anerkannt werde.
Externer Datenschutzaudit: Eine politische Partei729 fordert, dass Verantwortliche, welche
intensiv und in grösserem Umfang Daten bearbeite, ihre Datenschutzkonformität mit einem regelmässigen Datenschutzaudit von zertifizierten externen Stellen bestätigen lassen und über die Resultate öffentlich informieren müssen.
Regelung von Bewertungsplattformen im Internet und in Smartphone-Applikationen: Ein
Teilnehmer730 verlangt eine ausdrückliche Regelung von Bewertungsplattformen im Internet und in Smartphone-Applikationen im DSG, um dem damit verbundenen Datenmissbrauch entgegenzuwirken. Insbesondere soll ein rasches und einfaches Löschungsverfahren für die betroffenen Personen zur Verfügung gestellt werden.
Personendaten im Zwangsvollstreckungsverfahren: Ein Teilnehmer731 möchte prüfen las-
sen, wie der Zugriff auf die eigenen Daten im Fall eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsbearbeiter verbessert werden kann.
Eine politische Partei möchte auch für das bewusste Einführen oder Hinterlassen einer
Sicherheitslücke («Backdoor») einen Straftatbestand schaffen.732
724 SAV-FSA, Métille.
725 Unter anderem a+, ERSP, GAeSO, KKA, SPB, SSPH+.
726 Unter anderem ERSP, SPB, SSPH+.
727 a+; GAeSO.
728 Unter anderem AZ, KBDirect.
729 GPS.
730 HEV-Schweiz.
731 GLP.
732 GPS.