Aenderungen
Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 54Fedlex · Vorlage
Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]
SV 373 In Absatz a) "Strahlendetektor" ändern in:
"Strahlungsdetektor".
[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]
In Absatz a), in der Bem. zu Unterabsatz (iii) "Norm ISO 9001:2008" ändern in:
"Norm ISO 9001".
In Absatz b) "Strahlendetektoren" ändern in:
"Strahlungsdetektoren".
[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]
In den Absätzen b) (i) und c) (ii) nach "zu absorbieren" einfügen:
"oder adsorbieren".
In Absatz b) (i) "mit saugfähigem Material" ändern in:
"mit absorbierendem oder adsorbierendem Material".
In Absatz c) (ii) "saugfähiges Material" ändern in:
"absorbierendes oder adsorbierendes Material".
SV 376 Der letzte Satz erhält folgenden Wortlaut:
"Zellen und Batterien, die unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder einem gefährlichen Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer Gase oder Dämpfe neigen, dürfen nur unter den von der zuständigen Behörde einer Vertragspartei des ADR genehmigten Bedingungen befördert werden, wobei diese zuständige Behörde auch eine von der zuständigen Behörde eines Landes, das keine Vertragspartei des ADR ist, erteilte Genehmigung anerkennen kann, vorausgesetzt, diese wurde in Übereinstimmung mit den gemäß dem RID, dem ADR, dem ADN, dem IMDG-Code oder den technischen Anweisungen der ICAO anwendbaren Verfahren erteilt."
Streichen:
"378 –
499 (bleibt offen)".
SV 528 ENTWURF"Gegenstände der Klasse 4.1" ändern in;
"Stoffe der Klasse 4.1".
SV 531 Nach "Klasse 4.1" einfügen:
"(UN-Nummer 2555, 2556 oder 2557)".