Aenderungen
Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 56Fedlex · Vorlage
Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
auch von anderen Anwendern verwendet werden, gelten in jedem Fall als Ausrüstungen von privaten Haushalten.
nicht den übrigen Vorschriften des ADR, einschließlich der Sondervorschrift 376 und des Absatzes 2.2.9.1.7, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
(i) es gelten die Vorschriften der Verpackungsanweisung P 909 des Unterabschnitts 4.1.4.1 mit Ausnahme der zusätzlichen Vorschriften 1 und 2;
(ii) es besteht ein Qualitätssicherungssystem, um sicherzustellen, dass die Gesamtmenge an Lithiumzellen oder -batterien je Beförderungseinheit 333 kg nicht überschreitet;
Bem. Die Gesamtmenge an Lithiumzellen und -batterien im Gemisch darf anhand einer im Qualitätssicherungssystem enthaltenen statistischen Methode abgeschätzt werden. Eine Kopie der Qualitätssicherungsaufzeichnungen muss der zuständigen Behörde auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
(iii) Versandstücke sind mit folgendem Kennzeichen versehen:
«LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG» bzw. «LITHIUMBATTE-RIEN ZUM RECYCLING».
Wenn Ausrüstungen, die Lithiumzellen oder -batterien enthalten, die in Übereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P 909 (3) des Unterabschnitts 4.1.4.1 unverpackt oder auf Paletten befördert werden, darf dieses Kennzeichen auch auf der äußeren Oberfläche von Fahrzeugen oder Containern angebracht werden."
SV 653 Im letzten Spiegelstrich "diese Kennzeichnung" ändern in:
"dieses Kennzeichen".
SV 655 Im ersten Satz nach der Richtlinie "97/23/EG4 " einfügen:
"oder der Richtlinie 2014/68/EU5 ".
Im zweiten Satz nach der Richtlinie "97/23/EG" einfügen:
"oder der Richtlinie 2014/68/EU".
Eine neue Fußnote 5) mit folgendem Wortlaut aufnehmen:
"5 Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 189 vom 27. Juni 2014, Seiten 164 bis 259)."
ENTWURFDie Fußnoten 5 bis 9 werden zu 6 bis 10.
SV 658 In Absatz b) nach "Fahrzeug" einfügen:
"oder Großcontainer".