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Vernehmlassung 2017/13: Erlass der Verordnung über die Sicherheit von Gasgeräten (Gasgeräteverordnung) · 7 Seiten
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Art. 7 Änderung anderer Erlasse
Die PrSV12 wird wie folgt geändet:
Art. 1 Bst. c
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4. Abschnitt
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Anhänge 1–3
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Art. 8 Übergangsbestimmungen
1Gasgeräte, die vor dem 21. April 2018 nach bisherigem Recht in Verkehr gebracht worden sind, dürfen ab dem 21. April 2018 weiterhin auf dem Markt bereitgestellt und in Betrieb genommen werden.
2Ausrüstungen für Gasgeräte, die vor dem 21. April 2018 nach bisherigem Recht in Verkehr gebracht worden sind, dürfen ab dem 21. April 2018 weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden.
Art. 9 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 21. April 2018 in Kraft.
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsidentin: Doris Leuthard
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr