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Vernehmlassung 2017/13: Erlass der Verordnung über die Sicherheit von Gasgeräten (Gasgeräteverordnung) · 7 Seiten

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Art. 7 Änderung anderer Erlasse

Die PrSV12 wird wie folgt geändet:

Art. 1 Bst. c

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4. Abschnitt

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Anhänge 1–3

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Art. 8 Übergangsbestimmungen

1Gasgeräte, die vor dem 21. April 2018 nach bisherigem Recht in Verkehr gebracht worden sind, dürfen ab dem 21. April 2018 weiterhin auf dem Markt bereitgestellt und in Betrieb genommen werden.

2Ausrüstungen für Gasgeräte, die vor dem 21. April 2018 nach bisherigem Recht in Verkehr gebracht worden sind, dürfen ab dem 21. April 2018 weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden.

Art. 9 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 21. April 2018 in Kraft.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

12 SR 930.111