Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/15: Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) · 49 Seiten

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1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Mit der Verbreitung des Internets und der hohen Verfügbarkeit von leistungsfähigen Mobilgeräten können Geschäftsprozesse immer einfacher in die digitale Welt verlagert werden. Die gut ausgebildeten und technologieaffinen Nutzerinnen und Nutzer des Internets, die sehr gut vernetzt und ständig online sind, begünstigen diesen sozioökonomischen Wandel. Damit auch anspruchsvollere Geschäftsprozesse online abgewickelt werden können, müssen die Geschäftsanbietenden (in der Folge als Betreiberinnen von E-ID-verwendenden Diensten bezeichnet) Vertrauen in die Identität und Authentizität des Gegenübers haben. Gesicherte Identitäten sind die Basis für Rechtssicherheit, auch über Staatsgrenzen hinaus. Diesem Bedarf soll in der Schweiz mit der Schaffung von anerkannten elektronischen Identifizierungseinheiten (oft auch als elektronische Identität, E-ID oder eID bezeichnet) für natürliche Personen nachgekommen werden. Für juristische Personen ist mit der Unternehmens-

Identifikationsnummer (UID) bereits ein eindeutiger Identifikator vorhanden, der für Identifikationszwecke in geeignete IT-Werkzeuge eingebaut werden kann. Eine E-ID erlaubt es einer Betreiberin eines E-ID-verwendenden Dienstes, die Inhaberin oder den Inhaber als berechtigte Person online zu identifizieren und zu authentifizieren.

Vertrauenswürdige E-ID sind damit ein Beitrag für die Implementation von elektronischen Geschäftsprozessen.

Mit Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember 2012 wurde das EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit der BK, dem WBF, dem UVEK und dem EFD ein Konzept und einen Rechtsetzungsentwurf für elektronische staatliche Identifikationsmittel zu erstellen, die mit der Identitätskarte (IDK) abgegeben werden können. Im ersten Entwurf des Konzepts, vorgestellt im Aussprachepapier vom 28. Februar 2014, wurde davon ausgegangen, dass der Staat als hoheitlicher Identitätsdienstleister (Identity Provider, IdP) auftritt und allen Schweizerinnen und Schweizern zusätzlich zur IDK auch eine E-ID abgegeben wird. Das Konzept wurde 2014 und 2015 bei den Ämtern und bei Marktteilnehmern in Konsultation gegeben.

Aufgrund der Rückmeldungen und der Erfahrungen in anderen Ländern wurde das Konzept grundlegend überarbeitet. Eigenentwicklungen durch den Staat und staatlich abgegebene E-ID führen in der Regel zu hohen ungedeckten IKT-Kosten für die öffentliche Hand (z. B. für Support, Lesegeräte, Software), da zu wenig flexibel auf die schnell ändernden Bedürfnisse und Technologien reagiert werden kann. Hingegen verbreiten sich heute privatwirtschaftliche elektronische Identifizierungsangebote verschiedener Sicherheitsniveaus (z. B. Apple-ID,

Google ID, Mobile ID, OpenID, SuisseID, SwissPass etc.). Welche der derzeit gängigen E-ID auch mittel- und längerfristig bestehen werden, ist heute kaum abzuschätzen. Deshalb geht das neue Konzept von einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten aus.

Parallel zu den Ergebnissen der Konsultation wurden die neuesten Entwicklungen in der EU berücksichtigt und die rechtlichen Abhängigkeiten zur Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizie-