Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/15: Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) · 49 Seiten
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rung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG1 (sogenannte eIDAS-Verordnung) abgeklärt.
Der Bundesrat hat am 13. Januar 2016 Kenntnis vom E-ID-Konzept genommen, das EJPD mit der Ausarbeitung eines Gesetzes beauftragt und die Rahmenbedingungen für die Gesetzgebung festgelegt.
1.2 Die beantragte Neuregelung
1.2.1 Konzept der E-ID
Rechtssicherheit und Vertrauen sind wesentliche Voraussetzungen für die Abwicklung von Geschäften. Dazu gehören adäquate Kenntnisse über die Identität der Beteiligten. Für die physische Welt stellt der Bund dazu bereits heute konventionelle Identifizierungsmittel aus, nämlich Schweizer Pass, Identitätskarte und Ausländerausweis. Ergänzend dazu soll nun die Identität einer natürlichen Person auch elektronisch nachgewiesen werden können. Staatlich anerkannte E-ID werden es den Inhaberinnen und Inhabern ermöglichen, sich bei Online-Diensten sicher zu registrieren und sich später erneut sicher anzumelden. Weitere Vertrauensdienste wie die elektronische Signatur können von IdP angeboten werden, sind jedoch nicht Bestandteil der E-ID.
Das nun umgesetzte Konzept stützt sich auf die Vorarbeiten des EJPD (fedpol) aus den Jahren 2013–2015, im Rahmen derer auch wichtige Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer konsultiert wurden. Es berücksichtigt weiter die Erkenntnisse aus bisherigen E-ID-Lösungen anderer Länder resp. die internationalen Entwicklungen für praxisnahe E-ID-Lösungen und die Vorgaben für die EU-Kompatibilität gemäss eIDAS-Verordnung.
1.2.2 Aufgabenteilung zwischen Staat und Markt
Der Vorentwurf geht von einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Markt aus. Die notwendige Akzeptanz für die E-ID soll mit vertrauenswürdigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen verbunden mit der Leistungsfähigkeit und Dynamik des Marktes erreicht werden. Neuerdings sind zwei private Initiativen bekannt geworden, die das gewählte Vorgehen bestätigen. In einem Projekt arbeiten die Grossbanken Credit Suisse und UBS zusammen mit der Swisscom an einem „Passepartout fürs Internet“, in einem anderen wollen SBB und die Post gemeinsam Lösungen für die Anmeldung bei Online-Portalen anbieten.
Geeignete IdP werden vom Bund zur Ausstellung von anerkannten E-ID und zum Betrieb von anerkannten E-ID-Systemen ermächtigt. Alle anerkannten E-ID-Systeme müssen untereinander interoperabel sein, damit ein hoher Kundennutzen entsteht.
1.2.3 Funktion der E-ID
Mit einer E-ID können sich natürliche Personen sicher und bequem bei Online-Portalen (E-ID-verwendenden Diensten) registrieren und später wieder anmelden. Bei der Registrierung müssen die persönlichen Angaben nicht manuell eingegeben werden; vielmehr werden
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