Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV

Art. 78a Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

1Das SBFI sorgt dafür, dass die Bestimmungen des 6. Abschnitts des 8. Kapitels (Art. 66a-66j) drei Jahre nach Inkrafttreten der Änderung vom … auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

2Für Kurse, die auf eidgenössische Berufsprüfungen oder eidgenössische höhere Fachprüfungen vorbereiten, können Beiträge nach den Artikeln 66c und 66e nur beantragt werden, wenn die Kurse nach dem 1. Januar 2017 begonnen haben.

Kantone

Die Kantone FR, SO, NW, NE, AG, SH, LU, AI, VD, BE, GL, JU, AR, BL, SZ, OW, ZG, UR, VS und BS fordern eine Ergänzung der Übergangsbestimmung, die klarstellt, dass nur Beiträge nur für Kurse beantragt werden können, die keine Finanzierung über die FSV erhalten haben.

Auch ZH vermisst eine Abbildung der zwischen Bund und Kantonen vereinbarten Übergangsfinanzierung.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die SP weist darauf hin, dass die Frage, ob die Arbeitgeber bzw. Branchenverbände weiterhin ihren bisherigen Beitrag leisten, ins Monitoring einbezogen werden sollte.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Die USS fordert ein enges Monitoring des Systems, da das Risiko bestehe, dass sich die Arbeitgeber aus der Finanzierung zurückziehen würden. Das System solle die Teilnehmenden entlasten und nicht primär für Arbeitgeber und Bildungsanbieter Nutzen stiften.

Der SGV fordert ein Monitoring, das nicht von „Misstrauen“ getrieben sei, sondern das Ziel verfolge, die höhere Berufsbildung zu stärken (im Quervergleich zum gesamten Tertiärbereich).

Der SAV findet, die Obergrenzen sollten Gegenstand des Monitorings sein. Letzteres sei sehr wichtig und breit auszugestalten (allfällige Fehlentwicklungen, Missbräuche, Geldflüsse, Entwicklung bei den Trägerschaften und Angeboten etc.)

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien und Organisationen

SBBK und EDK fordern eine Ergänzung der Übergangsbestimmung, die klarstellt, dass Beiträge nur für Kurse beantragt werden können, die keine Finanzierung über die FSV erhalten haben.

CDEMTN weist darauf hin, dass in der modularen Bildung Kandidaten aus verschiedenen Finanzierungsregimes im selben Kurs sitzen. Alle sollen Anrecht auf Subventionen für Module, die nach dem 1. Januar 2017 begonnen haben, erhalten.

Trägerschaften und weitere interessierte Kreise

AGORA weist darauf hin, dass in der modularen Bildung Kandidaten aus verschiedenen Finanzierungsregimes im selben Kurs sitzen. Alle sollen Anrecht auf Subventionen für Module, die nach dem 1. Januar 2017 begonnen haben, erhalten.

SPV und Dental Hygienists machen darauf aufmerksam, dass Doppelfinanzierung durch Bund und Kantone vermieden werden sollte. Ausserdem sei das ganze System in erhöhtem Masse missbrauchsanfällig. Das Monitoring wird deshalb sehr begrüsst.

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