Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV
Abs. 2
Für Aprentas ist Abs. 2 zu vage. Es brauche transparentere Vorgaben. Aprentas schlägt einen weiteren Artikel vor, der es erlauben würde, im Wiederholungsfall Anbieter permanent von der Liste zu streichen.
Art. 66j Aufgabenübertragung
(Art. 67 BBG)
Das SBFI kann die Aufgaben nach dem 6. Abschnitt mittels Leistungsvereinbarung an einen Dritten übertragen.
Kantone
GR erwähnt, dass die auf Art. 67 BBG abgestützte Aufgabenübertragung an Dritte in einer separaten Bundesratsverordnung erfolgen soll. Da Dritte Gebühren erheben können, sollte diese Verordnung ebenfalls zur Stellungnahme vorliegen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
USS zeigt sich besorgt, dass das Informationssystem acht Monate vor geplantem Start noch nicht fertig entwickelt ist.
Trägerschaften und weitere interessierte Kreise
SBK/ASI findet, das Mandat sei öffentlich auszuschreiben.
OdA Santé und H+ geben zu bedenken, dass die Entwicklung eines Informationssystems technisch anspruchsvoll sei. Die Trägerschaften seien regelmässig über den Stand der Arbeiten zu informieren. Aprentas fordert die Streichung dieses Artikels. Die Aufgabe solle vom SBFI übernommen werden.
Gliederungstitel vor Art. 67
7. Abschnitt: Kürzung oder Verweigerung von Bundesbeiträgen
(Art. 58 BBG)
Gliederungstitel vor Art. 68
8. Abschnitt: Berufsbildungsfonds
Keine Stellungnahmen
316-01832 \ COO.2101.108.5.1754958 38/75