Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV

VSE begrüsst, dass Vorbereitungskurse nicht reglementiert werden. Der administrative Aufwand sei klein zu halten.

CURAVIVA findet die vorgeschlagene Regelung pragmatisch. Für Teilnehmende sei der Hinweis wichtig, dass die Präsenz eines Kurses auf der Meldeliste kein „Qualitätslabel“ darstellt und nicht in jedem Fall hinreichend für die Zulassung zur Prüfung ist. Auch svbg, SVFM und H+ bezweifeln die Aussagekraft der Liste.

Für mfe muss das Prinzip der Selbstdeklaration durch eine Zertifizierung der Anbieter ersetzt werden. ASTAG, AGVS, SBC, BFG und THS begrüssen die Liste der vorbereitenden Kurse, fragen sich aber, wie die Qualität der Angebote sichergestellt werden kann.

STFW möchte wissen, was die nötigen Dokumente (Abs. 3) sind. Es müsse eine gewisse Kontrolle der Anbieter erfolgen, da es sonst Missbrauch geben werde.

KBB möchte die Konkurrenz von Fachhochschulen ausschalten.

Bemerkungen zu Abs. 1 Bst. b vgl. Art. 66c Bst. d.

Abs. 4

JardinSuisse, VSSM, Plattenverband, VSEI, GSGI, VThEI, VBLEI, KZEI, VZEI und AVIE fordern einen neuen Bst. c: Er von der für die Durchführung der Prüfung verantwortlichen Organisation anerkannt/akkreditiert ist.

OdASanté weist darauf hin, dass die Zulassung zu den Prüfungen an die Bedingung geknüpft sei, dass akkreditierte Module absolviert wurden. Ähnlich äussern sich svbg, SVFM, OdA Med, SVA, odawohnen, SMFV, VSMI, sbam sowie H+.

Kfmv verweist auf das Weiterbildungsgesetz und lädt den Bund ein, zu prüfen, ob Qualitätsanforderungen definiert werden sollen. Ähnlich äussert sich IN, wobei auch eine Anerkennung durch die Prüfungsträgerschaft eine Möglichkeit wäre.

SFF stimmt der Meldeliste zu, möchte aber nur Kursanbieter zulassen, die von den Prüfungsträgerschaften bestimmt wurden.

SVF-ASFC fordert eine restriktive Haltung gegenüber Vorbereitungskursen an FH. Dies sei über die Vorschrift einer strukturell eindeutig auf die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung ausgerichtet sein des Angebots zu erreichen. Unmittelbar bedeute „ohne Umweg/Unterbrechung/Zwischenstation“.

ZKW fordert einen Nachweis der Qualitätssicherung sowie eine Zulassung von Anbietern.

SVEB begrüsst, dass kein Bewilligungsverfahren eingeführt wurde, fordert aber einen Nachweis der Qualitätssicherung (EduQua oder ISO 29990). Auch FER findet ein Qualitätssicherungssystem sei notwendig.

Abs. 6

AGORA schlägt vor, dass Kursanbieter per 31. Juli jeden Jahres die Änderungen in ihrem Angebot bekannt geben sollten. Gemäss OdA AgriAliForm ist nur Meldung zu erstatten, wenn der Kurs nicht stattfindet.

SBK/ASI findet, eine jährliche Bestätigung sei zu aufwändig für die Kursanbieter. Ähnlich äussern sich VBV und SVV.

Kfmv findet, eine jährliche Aktualisierung sei zu starr, es müsse laufend aktualisiert werden können. KBB findet, die Liste müsse laufend à-jour sein, eine jährliche Aktualisierung sei zu wenig.

VBBS findet, der Aufwand für die Meldeliste sei den Anbietern abzugelten.

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