Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV
Eine grosse Mehrheit der Stellungnehmenden hat sich auch hinsichtlich des zentralen Kriteriums für den Zugang zur Übergangsfinanzierung geäussert, nämlich der Voraussetzung, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin gemäss letzter rechtskräftiger Steuerveranlagung keine Beiträge an die direkte Bundessteuer leisten musste.
Die Mehrheit der Kantone beurteilt den Nachweis als einfach, aber sehr streng. Ausserdem besteht nach Ansicht vieler Kantone die Gefahr einer Heiratsstrafe. Die Mehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden findet eher Alleinstehende benachteiligt. Einig sind sich alle Stellungnehmenden, dass die Grenze zu tief angesetzt ist. Als Lösungsansätze lassen sich folgende Stossrichtungen ausmachen:
• Erhöhung des Betrags geschuldeter direkter Bundessteuer – sofern beziffert reichen die Vorschläge hier von weniger als 73.15 Franken bis zu zwischen 1500 und 2000 Franken direkte Bundessteuer.
• Definition eines maximalen Einkommens. Sofern beziffert, variieren die Vorschläge zwischen 30000 und 50000 Franken steuerbares Einkommen; mehrfach wird auch ein Bruttoeinkommen von 50000 Franken als Grenze genannt.
• Aus Kreisen mit einem branchenüblichen Mindestlohn wird die Festlegung der Grenze beim eineinhalbfachen branchenüblichen Mindestlohn gefordert.
• Vereinzelt wird eine Art Stipendiensystem mit Anknüpfung an den persönlichen Lebensumständen gefordert.
• Schliesslich wird vereinzelt darauf hingewiesen, das Parlament hätte eine voraussetzungslose Auszahlung von Beiträgen ohne Offenlegung von Vermögensverhältnissen zugesichert.
Die Festsetzung des Beitragssatzes bei 50% der anrechenbaren Kursgebühren wird von weiten Teilen der Stellungnehmenden explizit begrüsst. Vielfach wird allerdings auch der Besorgnis Ausdruck gegeben, dass sich aufgrund der Ausgestaltung der Vorlage die Arbeitgeber aus der Finanzierung zurückziehen könnten und damit trotz Beitragssatz von 50% die Teilnehmenden mehr finanzielle Risiken zu tragen hätten.
Aus Bereichen, in denen höhere Fachprüfungen ohne vorgelagerte BP existieren, bzw. Bereichen mit einer atypischen Kostenverteilung wird die Forderung laut, die Obergrenzen seien für diese Fälle zu flexibilisieren bzw. zu kumulieren. Auch die vorgesehenen Fristen seien für diese Fälle problematisch. Viele Vernehmlassungsteilnehmer – insbesondere die Kantone – sind der Ansicht, es sei klar zu regeln, ob Lehrmittel zu den anrechenbaren Kosten zählen oder nicht.
In Bezug auf die Liste der vorbereitenden Kurse wird vielfach gefordert, dass die Kursanbieter über ein Qualitätssicherungssystem verfügen sollten. Gewisse Kreise – insbesondere solche mit modularem Angebot – fordern eine Akkreditierung der Anbieter durch die Prüfungsträgerschaft. Dieselben Kreise fordern auch, dass Bundesbeiträge auch für Personen ausgerichtet werden sollen, die aufgrund von nicht bestandenen Modulabschlüssen nicht zur eidgenössischen Prüfung zugelassen werden.
Die Kantone möchten eine Doppelfinanzierung von vorbereitenden Kursen, die in Bildungsgängen von höheren Fachschulen integriert sind, verhindern. Auch pochen sie auf einen klaren Ausschluss von Angeboten, die in der Übergangsfrist auslaufend noch kantonale FSV-Gelder erhalten.
Alle sich dazu äussernden Stellungnehmenden sind sich einig, dass die Systemumstellung durch ein Monitoring begleitet werden soll.
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