Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV
INSOS, SAVOIRSOCIAL begrüsst die Verordnungsänderung und damit die Subjektfinanzierung, die eine nationale Vereinheitlichung der Subventionen bringe. Das vorgeschlagene Verfahren finden INSOS und SAVOIRSOCIAL qualitätssichernd und fair. INSOS und SAVOIRSOCIAL unterstreichen die Wichtigkeit der Information und Kommunikation über dieses Projekt.
OdASanté und H+ unterstützen die Ausführungen zum Vollzug. Prozess und Vorgaben seien klar definiert und nachvollziehbar. Die Trägerschaften würden nicht zusätzlich belastet.
svbg und SVFM weist auf die besondere Lage der Alternativmedizin und Komplementärtherapie hin. H+ befürchtet, dass die Festsetzung des Beitragssatzes bei 50% unbeabsichtigte Auswirkungen auf das System haben könnte (Verringerung der Beiträge der Arbeitgeber) und zu einer Anspruchs- und Erwartungshaltung führe. Konkret befürchtet H+ Verdrängungseffekte in der Finanzierung.
SBK/ASI ist sehr erfreut über die finanzielle Unterstützung und dankt dem SBFI, dass die Trägerschaften nicht zusätzlich belastet werden.
OdA Med, SVA, odawohnen, SMFV, VSMI und sbam setzen sich für einen Ausgleich der Studienkosten in der höheren Berufsbildung und der akademischen Bildung ein und befürworten die Subjektfinanzierung. Das Modell der Übergangsfinanzierung wird jedoch als zu restriktiv abgelehnt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse dürften nicht ausschlaggebend sein.
FMH setzt sich für Komplementärmedizin und medizinische Praxiskoordinatorinnen ein und begrüsst die Subjektfinanzierung und den damit verbundenen gerechten Finanzierungsausgleich. Das Überbrückungsmodell wird im Grundsatz befürwortet. Auch mfe befürwortet die Subjektfinanzierung und verweist auf die Stellungnahme der OdA Med.
CITEC und 2rad Schweiz befürworten die finanzielle Unterstützung.
ASOEC ist grundsätzlich einverstanden mit dem Entwurf.
SM fordert eine administrative Vereinfachung für Arbeitgeber, welche ihre Mitarbeitenden voll unterstützen sowie einen besseren Zugang zur Übergangsfinanzierung für echte Härtefälle, die richtigerweise die Ausnahme bilden sollen.
AM Suisse findet die Umstellung auf die Subjektfinanzierung gut und gerechter als das bisherige System, es gelte aber, noch Verbesserungen am Entwurf anzubringen betreffend anrechenbare Kosten, administrativer Aufwand für die Arbeitgeber, Überbrückungsfinanzierung usw. Letztere soll aber die Ausnahme bilden.
AM Suisse und Swissmem weisen darauf hin, dass den weiteren Umsetzungsarbeiten eine hohe Beachtung zu schenken ist. AM Suisse fürchtet, dass sich die Arbeitsgeber mit der jetzigen Ausgestaltung aus ihrer Verantwortung ziehen werden.
Swissmem findet, dass das von Gesetzgeber und Verbundpartnern erarbeitete Modell adäquat konkretisiert sei. Die eidgenössischen Prüfungen seien ein wichtiges Instrument der Personalentwicklung. Letzterem pflichtet auch SM bei.
BDS, Coop und Migros begrüssen die generelle Stossrichtung der Vorlage, kritisieren aber die Ausgestaltung der Beitragsvoraussetzungen sowie der Überbrückungsfinanzierung. Sie befürchten, dass die derzeitige Ausgestaltung die Teilnehmenden an höherer Berufsbildung letztlich schwächt. So weisen sie z.B. darauf hin, dass die Preise der vorbereitenden Kurse steigen werden.
BDS und Coop heben positiv hervor, dass die Prüfungsträgerschaften durch die Lösung nicht belastet werden und dass der Beitragssatz bei 50% liegt.
ASTAG, AGVS, SBC, BFG und THS begrüssen den Beitragssatz von 50%. Die Folgen der Umsetzung müssen akribisch überprüft werden.
Kfmv und plattform begrüssen den Wechsel zur Subjektfinanzierung grundsätzlich. Das Ziel der Stärkung der HBB sei nicht aus den Augen zu verlieren. Die vorgesehene Umsetzung werde zur Verdrängung von Drittfinanzierung und Arbeitgeberfinanzierung führen, da keine Zession vorgesehen sei.
Hotelleriesuisse und HotelGastro sehen es mit Sorge, dass die Subjektfinanzierung die Teilnehmenden mit erheblicher finanzieller Unsicherheit belastet. Die Übergangsfinanzierung sei in ihrer Ausgestaltung nur für wenige zugänglich. Die Rückforderung solle pragmatischer gehandhabt werden. Für den L-GAV werde die Finanzierung aufwändiger. Die Vorlage bedeute deshalb keine Stärkung der höheren Berufsbildung.
SFF ist der Ansicht, dass die höhere Berufsbildung bislang und auch in Zukunft im Vergleich zum akademischen Weg benachteiligt wird. Die Anpassung sei aber ein Schritt in die richtige Richtung.
Suissetec begrüsst die Änderung und die Stärkung der höheren Berufsbildung.
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