Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 22. März 2017 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis zum 21. Juni 2017 ein Vernehmlassungsverfahren zu der Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung durchzuführen.

Die Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (AS 2016 4635) beinhaltet in ihrer aktuellen Fassung lediglich die Festlegung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen nach Artikel 43 Absatz 5 KVG bis Ende 2017. Mit der vorgesehenen Änderung der Verordnung soll nun die revisionsbedürftige Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (TARMED), Version 1.08 – vereinbart im Rahmenvertrag inkl. Anhänge zwischen santésuisse und der FMH vom 20. Juni 2002 und vom Bundesrat genehmigt am 30. September 2002 – per 1. Januar 2018 angepasst werden. Gleichzeitig, wird die durch den Bundesrat angepasste Tarifstruktur als gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für ärztliche Leistungen festgelegt, da es sonst per 1. Januar 2018 keine von allen Tarifpartnern gemeinsam vereinbarte Tarifstruktur mehr gibt.

Zudem wird die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen mit kleinen Anpassungen erneut festgelegt, um auch hier einen tarifstrukturlosen Zustand ab dem 1. Januar 2018 zu verhindern.

2 Stellungnahmen

Innert Vernehmlassungsfrist sind rund 980 Stellungnahmen zur Anpassung der Tarifstruktur TARMED eingetroffen, wobei rund 700 Stellungnahmen von einzelnen Leistungserbringern (Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen, etc.) stammen.

Die GDK und 26 Kantone; 8 Politische Parteien (BDP, CVP, EDU, FDP, glp, GPS, SPS, SVP); 5 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (+ 1 Stadt); 8 Dachverbände der Wirtschaft; 3 Konsumentenverbände; 3 Versichererverbände (santésuisse, curafutura, MTK) und 1 Versicherer (Groupe mutuel); 34 Patientenorganisationen; 50 kantonale/regionale Ärztegesellschaften; 76 gesamtschweizerische Ärztevereinigungen (inkl. FMH); 37 Spitäler bzw. Spitalverbände (inkl. H+); rund 700 Stellungnahmen von einzelnen Leistungserbringern (Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen, etc.); ca. 15 Privatpersonen und sonstige (u.a. auch die EFK). Die Stellungnahmen der einzelnen Leistungserbringer beinhalten rund 530 Stellungnahmen, die sich grundsätzlich den Stellungnahmen ihrer Facharztgesellschaften anschliessen (Ophthalmologen, Dermatologen).

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen über 10‘000 Stellungnahmen zur Anpassung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen ein. An der Vernehmlassung beteiligten sich die GDK und 22 Kantone, zwei politische Parteien (EDU und SPS), sieben gesamtschweizerische/kantonale/regionale Verbände von Leistungserbringern der Physiotherapie (inkl. H+, physioswiss, SVFP), drei gesamtschweizerische Versichererverbände (curafutura, MTK und santésuisse) und ein Krankenversicherer (Groupe mutuel), vier Dachverbände der Wirtschaft (FER, SGB, SVFB, VPOD-SH) sowie zwei Spitäler (PKS, USZ (Physio)). Daneben trafen rund 70 individuelle Stellungnahmen von Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie von Patientinnen und Patienten ein. Das von physioswiss verfasste Formular wurde von über 10‘000 Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten, die mit den Physiotherapeutinnen und -therapeuten in Kontakt sind übermittelt bzw. darauf verwiesen.

Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmer (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.