Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten
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kann. Die Kantone BE, SG (betreffend die Spitäler), TG, TI und die GDK weisen ebenfalls auf die Frage des TARMED-Taxpunktwerts hin. Einige verweisen insbesondere auf die kantonalen Unterschiede.
BE, VS und ZH betonen, dass für eine Anpassung oder Gesamtrevision der Tarifstruktur TAR-MED die nötigen Datengrundlagen vorhanden sein müssen.
Als sehr wichtigen Punkt nennen die meisten Kantone (AG, BE, FR, GR, LU, NE, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZH und die GDK) die Gefahr, dass ambulante Leistungen in den stationären Bereich verlagert werden und die Kosten für die Kantone entsprechend steigen. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, wird am häufigsten, unter anderem auch von der GDK, der Vorschlag gemacht, im TARMED Einzelleistungspauschalen für ambulante operative Eingriffe vorzusehen.
Politische Parteien und Kommissionen
Die Mehrheit der Parteien begrüsst die Verordnungsänderung sowie die Anpassung der Tarifstrukturen. Einzig die EDU lehnt die Anpassung ab, da aus ihrer Sicht jede Änderung unangebracht ist, welche die ambulante Behandlungsweise hinsichtlich der Kostenstruktur zugunsten der stationären Behandlungen schwäche.
Zu den einzelnen Massnahmen haben einzig die glp sowie teilweise die SVP Stellung genommen. Darauf wird in Ziffer 4.4 eingegangen.
Die GPS erachtet das vorgeschlagene Sparziel von 700 Millionen als zu hoch. Sie befürwortet hingegen die Besserstellung von Hausärzten, Grundversorgern sowie von Kinder- und Altersmedizin.
Die SPS betont ihre Unterstützung für die Hausärzte und wie wichtig es sei, dass die Generalisten angemessen entlohnt würden. Weiter müsse unbedingt verhindert werden, dass sich Kürzungen der Leistungen negativ auf die Gruppe der Schwächsten (Kinder, Personen mit psychischen Störungen, ältere Patienten, Polymorbide, Personen mit chronischen oder seltenen Krankheiten und Personen mit Handicap) auswirken.
Die FDP hebt hervor, dass der Trend von stationär zu ambulant nicht gefährdet werden dürfe.
Die GUMEK meint, dass die geplanten Anpassungen Personen mit genetischen Problemen schaden werden, da diese oft seltene Krankheiten aufweisen würden und somit eine längere Konsultationszeit benötigten. Die GUMEK erwähnt auch, dass die geplanten Anpassungen am TARMED mit der korrekten Anwendung einiger Vorschriften aus dem Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) in Konflikt stehen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der SSV verzichtet auf die Teilnahme an der Vernehmlassung.
Die Stadt Winterthur begrüsst die Vorlage weder explizit noch lehnt sie sie ab. Sie legt aber dar, dass die geplanten Änderungen im TARMED dem Projekt der Nationalen Demenzstrategie und dem Projekt Gesundheit2020 entgegenstehen.
Der SGV, die SAB sowie die AG Berggebiet sind mit der Vorlage grundsätzlich einverstanden, wobei die AG Berggebiet die SAB bei ihrer Stellungnahme unterstützt.
Der SGV und die SAB betonen zudem, dass der TARMED sehr kompliziert sei und für die Ärzteschaft einen enormen bürokratischen Aufwand verursache. Für die Patienten auf der andern Seite sei er hingegen intransparent und schwer zu verstehen. Weil der TARMED nicht dazu beigetragen habe, die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen einzudämmen, werde der Bundesrat ersucht, zusammen mit den Kantonen, der Dachorganisation der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Branche, alternative Lösungen zu prüfen und TARMED durch ein einfacheres System zu ersetzen.
Ausserdem weisen der SGV und die SAB darauf hin, dass in ländlichen Regionen ein Mangel an Allgemeinpraktikern absehbar sei, da immer mehr Hausarztpraxen geschlossen würden. Der TARMED stelle heute für einen Arzt keinen Anreiz dar, sich auf dem Land als Grundver-