Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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3 Überblick

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Revisionsbedarf der Tarifstruktur TARMED nach wie vor unbestritten ist, sich die Tarifpartner aber nicht auf gemeinsame Positionen einigen können. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung entsprechen weitgehend den Erwartungen: Zuspruch erfolgte von Seiten der Versicherer, den politischen Parteien und der GDK, Ablehnung betreffend den grundsätzlichen Eingriff des Bundesrates und zu einzelnen Massnahmen von den Leistungserbringern. Indessen fehlen bei den Stellungnahmen weitgehend sowohl die Datengrundlagen, auf die sich diese Kritik stützt wie auch Alternativen zu den vorgeschlagenen Massnahmen, die eine Verbesserung der Tarifstruktur mit sich bringen.

Die zustimmenden Antworten (hauptsächlich Kantone und Versicherer) zur Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen begrüssen die Verbesserung der Transparenz und Klarheit der Abrechnungsregeln. Bei den politischen Parteien gehen die Meinungen auseinander. Während die SPS den Eingriff als gerechtfertigt betrachtet, lehnt die EDU die Vorlage mit der Begründung ab, dass sie unausgewogen sei und der Bundesrat nicht über eine ausreichende gesetzliche Grundlage verfüge. Die Leistungserbringer sind gegen die Vorlage, da sie die Vorgaben des KVG nicht erfülle (keine sachgerechte Tarifstruktur und keine betriebswirtschaftliche Bemessung der Tarife). Weiter bemängeln sie, dass die Tarifstruktur der Vernehmlassungsvorlage wie bereits die heutige Struktur bestimmte (neue) Leistungen, die im Rahmen der Physiotherapie erbracht werden, nicht berücksichtige. curafutura und H+ bedauern vor allem, dass der Bundesrat die im KVG vorgesehene Tarifautonomie nicht berücksichtigt und sich nicht auf die Tarifstruktur gestützt hat, welche die Partner im Rahmen der Revisionsverhandlungen entwickelt und vereinbart und dem Bundesrat im August 2016 zur Genehmigung eingereicht haben.

4 Zusammenfassung der Stellungnahmen TARMED

4.1 Allgemeine Stellungnahmen zu TARMED

4.1.1 Übersicht

Kantone

Der Kanton GR lehnt den Vorschlag insbesondere mit der Begründung ab, dass er die Randregionen gefährde. Auch der Kanton LU weist die Vorlage zurück, anerkennt aber, dass die Tarifstruktur TARMED einer Revision bedarf. Die übrigen Kantone unterstützen den Entwurf zur Revision der Tarifstruktur TARMED mit gewissen Vorbehalten.

Die meisten Kantone (AR, BL, BS, JU, GL, NE, NW, OW, SG, SH, TG, VS, ZG, ZH) verweisen auf die Stellungnahme der GDK und fügen dieser jeweils für sie wichtige Punkte hinzu. Die Kantone AR, BL, GL, NW, OW haben die Stellungnahme der GDK wortwörtlich übernommen, aber einige Ergänzungen angebracht.

Zahlreiche Kantone (AG, BE, GL, GR, NE, NW, OW, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZH und die GDK) unterstützen das Vorhaben, die Auswirkungen der vorgesehenen Revision in einem Monitoring zu analysieren und flankierende Massnahmen zu definieren, um allfällige negative Auswirkungen in gewissen Leistungsbereichen korrigieren zu können.

Die Kantone AI, BE, LU, NE, SG, SH, SO, TG sowie die GDK erachten den Eingriff des Bundesrates als starkes und wichtiges Signal an die Tarifpartner, rasch eine Einigung zu finden.

Die Kantone AG, GL, SZ, TG, TI, ZG und die GDK unterstützen grundsätzlich die bundesrätliche Zielsetzung, mit der Revision keine Kostenneutralität zu verfolgen. Neben den erwähnten Kantonen und der GDK sind auch die Kantone SH, SO, TI, VD und ZH der Auffassung, dass der tatsächliche Umfang der vorgesehenen Einsparungen schwierig zu beurteilen ist. Insbesondere die Kantone SH und ZH vertreten den Standpunkt, dass das Einsparpotenzial der vorgesehenen Revision auch je nach TARMED-Taxpunktwert der einzelnen Kantone variieren