Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten
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sorger niederzulassen. Dies müsse dahingehend geändert werden, dass kein finanzieller Anreiz bestehe für Ärzte, sich in städtischen Gebieten niederzulassen. Die Anreizmechanismen müssten so ausgestaltet werden, dass ländliche Gebiete attraktiver erscheinen und so die Grundversorgung flächendeckend gestärkt werde.
Dachverbände der Wirtschaft
Travail.Suisse verzichtet auf eine Stellungnahme.
Der SGB unterstützt die Verordnungsänderung. Die Anpassungen im Bereich der überteuerten Tarife würden kostendämpfend wirken, was im Interesse der Prämienzahler liege. Generell sei bei den vorgeschlagenen Tarifanpassungen allerdings zu beachten, dass die Versorgungssicherheit für alle Grundversicherten und die Behandlungsqualität, insbesondere bei Kindern, chronisch- oder psychisch-kranken Personen, gewährleistet bleibe.
economiesuisse, die FER, der SVFB, der SGV sowie das CP lehnen die Verordnungsänderung ab.
economiesuisse ist der Ansicht, dass mit dem Eingriff die Chance verpasst worden sei, den TARMED mit zusammengefassten Tarifpositionen sowie mit simplen Zeittarifen zu vereinfachen. Ausserdem werde mit dem Tarifeingriff der Anreiz verstärkt, Untersuchungen und Behandlungen stationär statt ambulant durchzuführen, was oft unnötig höhere Kosten verursache. Ausserdem seien die Auswirkungen auf die Versorgung nicht absehbar. Gemäss einigen Branchen, wie beispielsweise den Kinderspitälern, könnten künftig wichtige Leistungen nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden. Dies würde Artikel 43 Absatz 4 KVG widersprechen.
Für den SGV erfolgt die vorgeschlagene Verordnungsrevision zu einem falschen Zeitpunkt, da sich die Vertragspartner gegen Schluss der jüngsten Vertragsverhandlungen annäherten und eine Einigung möglich sei. Ausserdem hegen sie Zweifel an den prognostizierten Einsparungen, da diese auf einer rein statistischen Betrachtungsweise basierten. Bei Umsetzung des Verordnungsentwurfs sei mit einer Verlagerung der Leistungen vom ambulanten in den stationären Bereich zu rechnen. Weiter findet der Verband den Vorschlag einseitig und unausgewogen, indem er willkürlich bestimmte Fachgebiete treffe. Dies sei nicht sachgerecht, zumal der Entwurf ausschliesslich Tarifsenkungen vorsehe, nachdem es ausgewiesenermassen auch Leistungen gebe, die heute unterentschädigt seien. Nicht zuletzt hegt der SGV wie auch das CP Zweifel an der Rechtmässigkeit des Eingriffs. Sie verweisen auf das Urteil des Kantonsgerichts Luzern und führen aus, dass zwischen dem damaligen und dem nun vorgeschlagenen Eingriff etliche Parallelen vorliegen würden.
SWISS MEDTECH unterstützt zwar die Weiterentwicklung von Tarifsystemen, ist jedoch mit den vorgeschlagenen Massnahmen nicht einverstanden, da damit Negativ-Anreize im ambulanten Sektor gesetzt würden und weiterhin keine Lösung für die Aufnahme neuer Leistungen in den bestehenden Katalog bestehe.
Konsumentenverbände
Die SKS, der ACSI und die FRC unterstützen die Vorlage. Sie betonen jedoch, dass es sich hierbei nur um eine Teilrevision handle und sie darauf zählten, dass die Tarifpartner die weiteren Verhandlungen schnell und konstruktiv angehen würden. Das Ziel müssten verständlichere Tarife und Rechnungen sein, welche von den Versicherten besser überprüft werden können.
Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer
Die Versicherer werten den bundesrätlichen Eingriff an der Tarifstruktur TARMED grundsätzlich als positiv. Von Seiten santésuisse besonders hervorzuheben seien die Massnahmen, welche für eine transparente Rechnung gegenüber den Patienten sorgen. Durch den Eingriff würden viele Kritikpunkte der Einzelleistungsstruktur TARMED behoben. Dieser Umbau sei bis anhin durch die fehlende Einstimmigkeit unter den Tarifparteien nicht möglich gewesen. Ungeachtet dieser Umstellungen bleibt TARMED aus Sicht von santésuisse allerdings ein Einzelleistungstarif mit den einem solchen Tarif inhärenten Schwächen. santésuisse bedauert,