Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/25: Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung · 43 Seiten
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Erarbeitung von Agglomerationsprogramme wäre bis anhin unverhältnismässig hoch gewesen. Ausserdem würden die regionalen Besonderheiten, wie sie sich im Berggebiet sowie bei kleineren Agglomerationen ergeben würden, zu wenig berücksichtigt. Es sei darum wichtig, dass die Kantone bei der Überarbeitung der Weisung miteinbezogen würden.
Der Kanton SZ ersucht, das im aktuellen Berichtsjahr 2017 überarbeitete Controlling-Verfahren vom ASTRA weiter zu vereinfachen. Konkret wird vorgeschlagen, die Prognose mit dem aktualisierten Finanzplan im Oktober des Berichtsjahres wegzulassen und nur noch mit definitiven Werten für den Antrag zur Auszahlung im November zu operieren (bis anhin: Oktober, Prognose und Dezember, Ist-Werte).
Die RKGK und der Kanton GL, der die Stellungnahme der RKGK unterstützt, regen an, das Instrument der Agglomerationsprogramme flexibler auf die jeweilige Situation anzupassen. Sie formulieren allgemeine Anliegen der Gebirgskantone in Zusammenhang mit der Agglomerationspolitik. So seien Agglomerationsprogramme gezielt bezüglich der Stärken dieses Instruments einzusetzen. Das ARE als verantwortlicher Partner für Agglomerationsprogramme solle sich auf Anfrage der Agglomerationen stärker an der Begleitung der Arbeit in den Agglomerationen beteiligen. Dies solle kontinuierlich möglich sein und nicht nur in Zusammenhang mit der Erarbeitung einer neuen Generation Agglomerationsprogramme oder den Leistungsvereinbarungen. Die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Agglomerationen sollten stärker im Vordergrund stehen, nicht nur die Anforderungen des Bundes. Jedes Agglomerationsprogramm solle bezüglich seiner Voraussetzungen und der bisherigen Entwicklung beurteilt werden. Mit dem ARE sei abzuklären, wie “best-practice”-Beispiele einzelner Agglomerationsprogramme effizienter zugänglich gemacht werden könnten. Die heutigen Mittel des alljährlichen Erfahrungsaustauschs und der Arbeitshilfen seien diesbezüglich ungenügend. Ebenfalls solle mit dem ARE geklärt werden, inwiefern bestimmte (neu eingeforderte oder schwer zu fassende) Themen im Rahmen eines Pilot-Agglomerationsprogramms konkretisiert werden könnten, an dem sich das ARE aktiver beteilige. Mit den anderen kleinen und mittleren Agglomerationen sei darauf hinzuwirken, dass bei der Anpassung der “Kostenkategorien” der Agglomerationen darauf Rücksicht genommen werde, dass viele kleine oder mittlere Agglomerationen vorderhand keine grossen Massnahmen mehr vorsehen würden. Hier bestehe seitens des Bundes Handlungsspielraum, um Agglomerationen, die nur wenige Investitionen auslösen würden, verhältnismässig stärker zu unterstützen. In Zusammenhang mit den in der “Weisung” seitens des Bundes festgehaltenen Rahmenbedingungen der Agglomerationsprogramme sollten gezielt einzelne Anpassungen vertieft und eingefordert werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Abläufe.