Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/25: Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung · 43 Seiten
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Die Aufzählung der Gemeinden der beitragsberechtigten Agglomerationen und Städte sollte um diejenigen Gemeinden ergänzt werden, so der Kanton ZH, die vollständig von beitragsberechtigten Gemeinden umgeben seien, damit keine unsachgerechten, für die Programmerarbeitung und -wirkung nachteiligen Lücken vorliegen würden.
Die Aufnahme folgender Gemeinwesen in die Liste der beitragsberechtigten Agglomerationen und Städte (Anhang 4) wird von den nachfolgend aufgeführten Vernehmlassungsteilnehmenden beantragt, wobei die Begründungen für die Aufnahme der Gemeinden in den Anhang 4 der jeweiligen Stellungnahme zu entnehmen ist:
Kanton AG: Aufnahme der Gemeinden Sisseln und Eiken;
Kanton AI: Aufnahme der Bezirke Rüte und Schwende;
Kanton BE: Aufnahme der Gemeinden Kirchenthurnen und Rümligen;
Kanton BS und Agglo Basel: Aufnahme von Geispitzen, Landser, Liebenswiller, Magstatt-le-Haut,
Schlierbach, Steinbrunn-le-Haut, Wahlbach, Zaessingue, Waldenburg, Sisseln, Eiken und Wehr (DE);
Kanton FR: Aufnahme der Gemeinde Gruyère zur Agglomeration Bulle;
Kanton JU: Aufnahme der Gemeinden Châtillon, Rebeuvelier und Vellerat;
Kanton SG: Aufnahme der Gemeinden Schmerikon und Uznach in die Agglomeration Obersee; betreffend St. Gallische Gemeinden unterstützt der Kanton die Anträge der Agglomerationen zum Anhang 4. Sollten die Agglomerationen nicht frei sein, auch ausserhalb des BeSA-Perimeters Pauschalbeiträge auszuzahlen, und / oder berücksichtige der Bund bei der Prüfung die Investitionskosten nur im BFS-Perimeter, stellt der Kanton SG den Antrag, zusätzlich folgende Gemeinden in den BeSA-Perimeter aufzunehmen: Aufnahme der Gemeinde Kirchberg in die Agglomeration Wil, der Gemeinden Rüthi und Oberriet in die Agglomeration Rheintal, der Gemeinden Sargans, Sennwald, Wartau in die Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein;
Kanton SH: Aufnahme der Gemeinde Neunkirch in die Agglomeration Schaffhausen;
Kanton SO: Aufnahme der Gemeinden Selzach und Oensingen;
Kanton SZ: Aufnahme der Gemeinde Arth; aus Sicht der Agglomeration Obersee unterstützt der Kanton SZ die Absichten des Kantons SG und der Agglomeration Obersee, die beiden St. Galler Gemeinden Schmerikon und Uznach in den Anhang 4 MinVV aufzunehmen;
Kanton VD: Aufnahme der Gemeinden Pomy, Ollon und Bex (im Einvernehmen mit dem Kanton VS und dem Leitungsgremium von Chablais Agglo) sowie Perroy;
Kanton ZG: Aufnahme der Gemeinde Menzingen in die Agglomeration Zug;
Kanton ZH: Aufnahme der Gemeinden Oberembrach, Maschwanden und Kappel am Albis;
AareLand: Aufnahme der Gemeinden Oensingen und Reiden;
Agglo St. Gallen – Bodensee: Aufnahme der Gemeinden Egnach und Degersheim;
Agglomération de Delémont: Aufnahme der Gemeinde Châtillon;
Agglo Chablais: Zur Agglomération von Chablais erwähnt der Kanton VS in seiner Stellungnahme, dass die Gemeinden Bex und Ollon nicht in auf der Liste stehen würden, obwohl diese am Programm der zweiten Generation teilgenommen hätten und an demjenigen der dritten Generation teilnehmen würden.
Regio Wil: Aufnahme der Gemeinden Kirchberg (SG) und Aadorf (TG)
Verein Agglomeration Rheintal: Aufnahme der Gemeinden Rüthi und Oberriet.
Die Streichung folgender Gemeinden aus der Liste der BeSA (Anhang 4) wird von den nachfolgend aufgeführten Vernehmlassungsteilnehmenden beantragt, wobei die Begründungen für die Streichung der Gemeinden aus dem Anhang 4 der jeweiligen Stellungnahme zu entnehmen ist: