Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/25: Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung · 43 Seiten

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Der Kanton LU beantragt, für die Verordnungs- und insbesondere die BeSA-Weiterbearbeitung für Sursee und die angrenzenden Gemeinden, insbesondere Oberkirch und Schenkon, eine neue Agglomeration bzw. einen BeSA-Perimeter zu definieren.

Die Zuteilung von Meierskappel zur Agglomeration Zug wird vom Kanton LU als sehr unzweckmässig erachtet. Er beantragt deshalb, die Gemeinde nicht dieser Agglomeration zuzuteilen.

Der Kanton NE erwähnt, dass die angehängte Liste die beitragsberechtigten Gemeinden auf der Basis der aktuellen Liste der Agglomerationen des BFS (Neuenburg und La Chaux-de-Fonds/Le Locle) in zwei Teile unterteile, obwohl der Kanton den vom Bund über das Agglomerationsprogramm RUN unterstützten Willen beweise, eine aus zwei stätischen Polen zusammengesetzte Agglomeration zu bilden, die zur gleichen polyzentrischen und – dank PRODES 2035 und der direkten Bahnlinie zwischen La Chaux-de-Fonds und Neuenburg – leistungsstarken Agglomeration. Letztendlich müssten zwei Städte unter der Bezeichnung "Réseau urbain neuchâtelois" (oder alternativ "Neuenburg – La Chauxde-Fonds" zusammengefasst werden. Die RUN bekräftigt erneut ihren Willen, ihre Bemühung fortzusetzen, die städtischen Pole von Neuenburg und La Chaux-de-Fonds – Le Locle innerhalb einer einzigen, durch die Neuenburger RER verbundenen polyzentrischen Agglomeration zu verbinden.

Der Kanton NW beantragt, den Namen der beitragsberechtigten Agglomeration Stans in Anhang 4 anzupassen. Die Bezeichnung solle „Agglomeration Nidwalden" heissen.

Gemäss dem Kanton TI seien die Gemeinden Melano, Rovio, Maroggia und Bissone, die sich im Süden des Seedamms von Melide befänden und im Anhang 4 MinVV erwähnt seien, im Programm der Agglomeration von Chiasso-Mendrisio aktiv.

Falls die Liste der BeSA beibehalten würde, so beantragt Agglo Valais central die Streichung der Agglomerationen Sierre und Sion sowie die Schaffung einer Agglomeration "Valais central" mit den Gemeinden Arbaz, Ardon, Ayent, Chalais, Chippis, Conthey, Grimisuat, Grône, Les Agettes, Miège, Nendaz, Saint-Léonard, Salquenen, Savièse, Sierre, Sion, Venthones, Vétroz, Vex und Veyras.

Anhang 6

Der Kanton BL hält fest, dass ohne den in den Vernehmlassungsunterlagen erwähnten Anhörungsbericht „Kompensation von Aufwendungen für Betrieb und Unterhalt infolge der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz“ vom 28. Juni 2010, die im Anhang aufgeführte Aufteilung intransparent sei. Es sei daher transparent und nachvollziehbar darzulegen wie sich die Einzelsummen (bspw. die 6.93 Mio. Franken für den Kanton BL) zusammensetzen bzw. berechnen würden.

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Verteilschlüssel wird vom Kanton TG ausdrücklich begrüsst.

3.3.4. Durchgangsstrassenverordnung vom 18. Dezember 1991

Explizit keine Bemerkungen bzw. Einwendungen zu den Änderungen der Durchgangsstrassenverordnung haben die Kantone AR, GE und NW, sowie der SGB und der VCS.

Der Kanton AG macht auf die sich in Vorbereitung befindende Revision des Kantonsstrassennetzes aufmerksam, welche eine Koordination mit den Nachbarkantonen notwendig mache. Zu gegebener Zeit werde der Kanton eine entsprechende Anpassung in der Auflistung der Gemeinden beantragen.

Anhang 1

Einzelne Kantone beantragen diverse Anpassungen des Anhangs aufgrund der aktuellen Gegebenheiten wie folgt:

AG: Anpassung des Ortsnamens „Bad Zurzach“.

BE: Ergänzung der Liste C mit der Umfahrung Kirchberg.

BS: Korrektur in Bezug auf die Hauptstrasse 2.