Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/25: Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung · 43 Seiten
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Kanton BS und Agglo Basel: Streichung von Buckten, Diegten, Känerkinden, Rümlingen, Wenslingen, Wittinsburg, Berentzwiller, Durmenach, Ferrette, Muespach, Muespach-le-Haut, Niffer, Oberdorf, Riespach, Roppentzwiller, Vieux-Ferrette, Waldighofen;
Kanton JU: Streichung der Gemeinde Boécourt, die irrtümlich erwähnt werde und nicht Teil der Agglomération von Delémont sei.
Kanton ZG: Streichung der drei ausserkantonalen Gemeinden (Knonau, Meierskappel, Oberrüti) aus der Liste der beitragsberechtigten Gemeinden der Agglomeration Zug, sollte der Grundsatz «Es fällt in die Kompetenz der Kantone, Gemeinden und allenfalls ausländischen Gebietskörperschaften, den Bearbeitungsperimeter des Agglomerationsprogramms zu definieren» nicht in die MinVV aufgenommen werden;
Agglomération de Delémont: Streichung der Gemeinde Boécourt.
Der Kanton FR stellt fest, der Entwurf des Anhangs der MinVV gehe offensichtlich von einem nicht aktualisierten Zustand der freiburgischen Gemeinden aus. Im Perimeter der Agglomeration Freiburg hätten die Gemeinden Corpataux-Magnedens, Farvagny und Rossens, die aufgelistet seien, mit den Gemeinden Vuisternens-en-Ogoz und Le Glèbe fusioniert und bildeten nunmehr die Gemeinde Le
Gibloux. Der Kanton FR fordert, dass die neue Gemeinde in die Liste der beitragsberechtigen Städte und Agglomerationen aufgenommen werde. Die Gemeinden Belfaux, Corminboeuf und Courtepin hätten aufgrund von Fusionen ihr Gebiet geändert.
Der Kanton JU erwähnt, dass Rebeuvelier et Vellerat am 1. Januar 2019 mit Courrendlin fusionieren würden. Courrendlin sei bereits auf der Liste.
Der Kanton NE und die RUN teilen mit, dass die Gemeinde Bevaix, die in der Liste der BeSA aufgeführt und in den Perimeter der Agglomeration RUN integriert sei, am 1. Januar 2018 mit den Gemeinden Fresens, Gorgier, Montalchez, St-Aubin und Vaumarcus fusioniere, um die Gemeinde La Grande Béroche zu bilden. In Anbetracht des Ausgeführten werde eine Anpassung des Anhangs 4 und die Aufnahme der Gemeinde La Grande Béroche in die Liste der BeSA anstatt der Gemeinde Bevaix vorgeschlagen.
Der Kanton TI signalisiert, dass sich am 3. April 2017 die neue Stadt Bellinzona mit der Angliederung von 13 Gemeinden (Bellinzona, Carmorino, Claro, Giubiasco, Gnosca, Gorduno, Gudo, Moleno,
Monte Carasso, Pianezzo, Preonzo, S. Antonio und Sementina) gebildet habe. Die Agglomeration von Bellinzona gemäss dem aktualisierten Anhang 4 der MinVV müsse wegen der Fusion die Gemeinde Bellinzona, Arbedo-Castione, Lumino, Cadenazzo, Sant'Antonio und, aufgrund der Aktualisierung des BFS, San Vittore (GR) enthalten.
In vier Jahren, so der Kanton VS, werde die Gemeinde Charrat mit derjenigen von Martigny fusionieren und müsse deshalb Anspruch auf eine Mitfinanzierung von Massnahmen auf ihrem Gebiet haben.
Kanton ZH: Die Gemeinde Kyburg sei aus der Auflistung des Anhangs 4 zu entfernen, da sie auf den 1. Januar 2016 mit der Stadt Illnau-Effretikon zusammengeschlossen worden sei.
Die Agglomération de Delémont erwähnt die Fusion der Gemeinde Corban mit der Gemeinde Val Terbi am 1. Januar 2018 sowie die Fusion der Gemeinden Courrendlin, Rebeuvelier und Vellerat am 1. Januar 2019; der Agglomerationsperimeter werde infolgedessen vergrössert (Zusatz von Corban) und die Karte des BeSA-Perimeters müsse angepasst werden.
Der VCS bedauert, dass Anhang 4 nicht aktualisiert worden sei, indem beispielsweise die Gemeindefusionen, welche die Agglomerationen von Sierre, Sion oder Bellinzona betreffen würden, hinzugefügt worden seien.
Der Kanton AG erkennt die Schaffung der Agglomeration Stein an, welche die Gemeinden Münchwilen, Stein, Wallbach und Bad Säckingen (D) umfasse. Die Agglomeration Stein könnte somit ein eigenes Agglomerationsprogramm erarbeiten. Es werde jedoch weiterhin beabsichtigt, die Agglomeration Stein weiterhin im Agglomerationsprogramm Basel zu behandeln. Der Kanton BS und Agglo Basel halten grundsätzlich aufgrund der vielfältigen Verflechtungen der Agglomeration Stein in die Agglomeration Basel eine eigenständige Agglomeration Stein für nicht sinnvoll. Operativ werde angestrebt, die Agglomerationen bei der Ausarbeitung der Agglomerationsprogramme zusammenzufassen.