Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 84 Seiten
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rungen verbessern dürfte. Der vorliegende Gesetzesvorentwurf sieht vor, die Grundsätze der Good Governance im Gesetz zu verankern. Das Gesetz wird durch Bestimmungen ergänzt, in denen die Anforderungen betreffend Unabhängigkeit, Integrität und Transparenz verankert sind. Damit soll eine einwandfreie Durchführung der 1. Säule sichergestellt werden.
– Die Gesetzesbestimmungen zu den Informationssystemen werden zudem in ver-
schiedener Hinsicht an den heutigen Stand der technologischen Entwicklung
angepasst. So soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Datenaustausch zu regeln. Zudem werden die Durchführungsstellen verpflichtet, sich an Mindeststandards, insbesondere zur Entwicklung und zum Betrieb von gesamtschweizerisch anwendbaren Informationssystemen, zu halten. Dabei wird in erster Linie auf Selbstregulierung und lediglich subsidiär auf behördlich definierte Vorgaben gesetzt. Ferner wird die Finanzierung der Entwicklung und des Betriebs von standardisierten Informationssystemen geregelt.
Seit Inkrafttreten der Strukturreform im Jahr 2012 hat sich gezeigt, dass ein Optimierungsbedarf bei der Aufsicht in der 2. Säule besteht. Die Modernisierungsvorlage sieht auch punktuelle Anpassungen in diesem Bereich vor (u. a. die Präzisierung der Aufgaben des Experten oder die Sicherstellung der Unabhängigkeit regionaler Aufsichtsbehörden durch den Ausschluss von kantonalen Regierungsmitgliedern aus den entsprechenden Aufsichtsgremien).