Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 84 Seiten

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Bericht

1 Ausgangslage: Durchführung und Aufsicht in der

1. und 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

1.1 Kurzer historischer Rückblick

Der Grundstein der aktuellen Organisation der 1. Säule wurde im 18. Jahrhundert mit der Schaffung der ersten Hilfskassen gelegt. Über eine regelmässige Beitragszahlung ermöglichten die Hilfskassen ihren Mitgliedern – hauptsächlich die Industriearbeiterschaft – eine Absicherung für die Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit in Form eines Taggeldes, das ihren Lohnausfall teilweise abdeckte. Einige dieser Kassen, sogenannte Sterbekassen, übernahmen auch die Kosten für Beerdigungen. Während rund eines Jahrhunderts wurde dieses Vorsorgemodell weiterentwickelt. Ende des 19. Jahrhunderts gewährten gewisse Kassen auch Ruhestands-, Witwen- oder Waisenrenten.

Das Ende des 19. Jahrhunderts stellte einen Wendepunkt in der Geschichte der schweizerischen Sozialversicherungen dar. 1890 nahm die Schweiz in Anlehnung an das Bismarck-System einen neuen Artikel in die Bundesverfassung auf, der den Bund dazu befugte, eine obligatorische Kranken- und Unfallversicherung einzuführen. Damit war der Grundstein für die staatliche Vorsorge gelegt. Die erste in der Schweiz eingeführte Sozialversicherung war die Versicherung für Militärangehörige gegen Krankheit und Unfall, die 1902 in Kraft trat. Mit ihr wurde der unbestrittene Teil der Vorlage zu einer Kranken- und Unfallversicherung umgesetzt, die die Stimmberechtigten zwei Jahre zuvor abgelehnt hatten. Der neue Gesetzesentwurf über die Kranken- und Unfallversicherung wurde schliesslich 1912 vom Volk angenommen. 1912 war auch das Gründungsjahr des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), dem unter anderem Aufsichtsaufgaben übertragen wurden.

Während die wirtschaftlich wie aussenpolitisch schwierige Zwischenkriegszeit in sozialpolitischer Hinsicht keinen Fortschritt brachte, hat das Vollmachtenregime des Bundesrates im Zweiten Weltkrieg wichtige Impulse gesetzt, die für die weitere Entwicklung des schweizerischen Sozialstaates von entscheidender Bedeutung sein sollten. Mit der während des Zweiten Weltkrieges eingerichteten Erwerbsersatzordnung (EO) wurde auch das dezentrale System der Verbandsausgleichskassen sowie der kantonalen und eidgenössischen Ausgleichskassen eingeführt, das 1948 für die AHV und 1960 für die Invalidenversicherung (IV) übernommen werden sollte. Die wichtigsten Akteure des aktuellen Systems, ihre Aufgaben und deren Finanzierung werden im Folgenden beschrieben.