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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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3.2 interpretieren auch schwierige Verkehrssituationen und leiten das korrekte
Verhalten ab;
3.3 wissen, dass sie eine gewisse Zeit brauchen, um zu reagieren, und passen
sich deshalb mit einer vorausschauenden Fahrweise dem Verkehrsfluss an und halten die erforderlichen Sicherheitsabstände seitlich und zu den vorausfahrenden Fahrzeugen ein.
4. Fahrtechnik
Die Kandidaten und Kandidatinnen beherrschen die Bedienung des Prüfungsfahrzeugs und sind in der Lage, dieses sicher durch den Strassenverkehr zu führen. Sie:
4.1 sind in der Lage, in der Ebene, in der Steigung und im Gefälle anzufahren
und sich sicher in den Verkehr einzufügen;
4.2 kennen die wichtigsten Grundsätze für die Geschwindigkeits- und
Spurgestaltung;
4.3 führen die Verkehrsvorgänge und Fahrmanöver ohne Behinderung oder
Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmenden und korrekt aus;
4.4 führen das Fahrzeug unter Berücksichtigung der Verkehrsvorschriften und
der physikalischen Gesetze mit der korrekten Blicktechnik, Spurgestaltung und angepasster Geschwindigkeit auf Geraden, in Kurven, an Einmündungen, an Verzweigungen und durch Engstellen unter gleichzeitiger Beobachtung des Verhaltens der übrigen Verkehrsteilnehmenden;
4.5 erstellen in Situationen, die dies erfordern, Bremsbereitschaft;
4.6 schätzen den Anhalteweg richtig ein und leiten daraus den notwendigen
Sicherheitsabstand zu den anderen Fahrzeugen ab; sie führen das Fahrzeug mit genügend Sicherheitsabstand und sind in der Lage, das Fahrzeug rechtzeitig zum Stillstand zu bringen; sie können auch aus hohen Geschwindigkeiten reaktionsschnell und sicher bremsen;
4.7 wissen, dass die Führerinnen und Führer nachfolgender Fahrzeuge
möglicherweise nicht aufmerksam sind und vermeiden deshalb unnötiges Bremsen;
4.8 sie treffen die beim Verlassen des Fahrzeugs erforderlichen Vorsichts- und
Sicherheitsmassnahmen;
4.9 Die Kandidaten und Kandidatinnen für eine Motorradkategorie müssen
zusätzlich:
4.91 das Handling des Motorrades bei Fahrten alleine und zu zweit beherrschen;
4.92 die Grundsätze der motorradspezifischen Blicktechnik, Spur- und Spurtgestaltung, Fahrbahnbenutzung und Geschwindigkeitsgestaltung anwenden;
4.93 bei korrekter Fahrbahnbenutzung ihre Spur finden und halten;