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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten

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4. Gütertransport

Die Kandidaten und Kandidatinnen transportieren die ihnen anvertrauten Güter korrekt gesichert und halten die Rechtsvorschriften ein. Sie:

4.1 ermitteln anhand der Fahrzeugpapiere die Nutzlast von Fahrzeugen;

4.2 kennen verschiedene Techniken der Ladungssicherung und die

gebräuchlichsten Hilfsmittel zur Ladungssicherung;

4.3 kennen die verschiedenen physikalischen Kräfte, die auf das Fahrzeug und

die Ladung wirken;

4.4 kennen den Zusammenhang zwischen Ladung und Schwerpunkt sowie die

Bedeutung der Verteilung der Ladung für eine sichere Fahrweise.

5. Personentransport

Die Kandidaten und Kandidatinnen transportieren ihre Fahrgäste möglichst sicher und komfortabel nach Fahrplan oder Reiseprogramm an die gewünschten Bestimmungsorte. Sie:

5.1 stellen aufgrund der Fahrzeugdokumente die Nutzlast und die erlaubte

Anzahl der Fahrgäste fest;

5.2 kennen die fahrzeugspezifischen Optionen für die Sicherheit und den

Komfort der Fahrgäste.

6. Verantwortung

Die Kandidaten und Kandidatinnen nehmen die Verantwortung für sich, ihre Fahrgäste, das Transportgut, das Fahrzeug, den Auftraggeber sowie die übrigen Verkehrsteilnehmenden wahr und treffen die entsprechenden Massnahmen. Sie kennen den Geltungsbereich der ARV und die Ausnahmen davon.

7. Umgang mit ausserordentlichen Situationen

Die Kandidaten und Kandidatinnen verhalten sich bei Pannen, Unfällen und Konflikten situationsgerecht. Weil sie sich mit deren möglichen Ursachen auseinandersetzen, können sie dazu beitragen, dass solche Situationen wenn möglich gar nicht entstehen oder aber mit möglichst geringem Schaden bewältigt werden können. Sie:

7.1 kennen die besonderen Umstände und Konsequenzen, wenn Motorfahrzeuge

der Kategorien C1, C, D1 oder D an Verkehrsunfällen beteiligt sind;

7.2 wissen, wie sie sich situationsgerecht verhalten, wenn sie in einen

Verkehrsunfall verwickelt sind oder als erste an einer Unfallstelle eintreffen;

7.3 kennen die besonderen Aufgaben in Bezug auf die Sicherheit der Fahrgäste

und der Ladung;

7.4 kennen das richtige Verhalten bei einem Fahrzeugbrand, insbesondere in

einem Tunnel;