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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten

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Anhang 11 (Art. 72-76)

Praktische Führerprüfung

I. Handlungskompetenzen, Lernziele und -inhalte für die Kategorien F, AM, A1, A2, A, B1, B, BE, P1 und P

Für die Definition der in jedem Lernziel zu erreichenden Taxonomiestufe und der konkreten Lerninhalte sind der Katalog der Handlungskompetenzen für Fahrzeugführer/innen (Kat. A/A2/A1 und B) und der Rahmenlehrplan des ASTRA massgeblich.

Es werden die folgenden Handlungskompetenzen und Lernziele geprüft:

1. Verkehrsvorschriften

Die Kandidaten und Kandidatinnen wenden die Strassenverkehrsvorschriften an. Sie beachten die Signale, Markierungen und Lichtsignale, Vortrittsregeln und Höchstgeschwindigkeitsvorschriften. Sie:

1.1 beachten in jeder Verkehrssituation die für sie relevanten Signale und

Markierungen, halten sich an die Strassenverkehrsvorschriften und passen ihre Fahrweise den verschiedenen Gefahrensituationen an;

1.2 wissen, dass andere Verkehrsteilnehmende von ihnen erwarten, dass sie die

Verkehrsvorschriften ‒ insbesondere die Vortrittsrechte ‒ beachten, und verhalten sich entsprechend;

1.3 wissen, dass nicht alle Verkehrsteilnehmende Gefahren in gleichem Mass

wahrnehmen und darauf reagieren. Daher führen sie ein Motorfahrzeug vorausschauend und mit ausreichenden Sicherheitsreserven;

1.4 wissen, dass nicht alle Verkehrsteilnehmende in gleichem Mass Signale,

einschliesslich Markierungen, beachten und sich an die Vorschriften halten. Sie gehen mit Fehlern anderer besonnen um und verzichten auf Kritik und Belehrungen.

2. Fahrzeug

Die Kandidaten und Kandidatinnen sind mit dem Prüfungsfahrzeug vertraut. Vor der Fahrt überprüfen sie die Betriebssicherheit, nehmen die notwendigen Einstellungen vor und setzen die Sicherheitsausrüstung korrekt ein. Sie erkennen Mängel an den für die Sicherheit wichtigen Bau- und Bestandteilen und treffen die richtigen Entscheidungen auf Grund der elektronischen Warnmeldungen. Sie:

2.1 wissen, mit welchen Bedienungselementen und Einrichtungen sie sich beim

Übernehmen eines ihnen unbekannten Fahrzeugs vertraut machen sollten;

2.2 wissen, welche Teile aus welchem Grund bei der Kontrolle der

Betriebssicherheit des Fahrzeugs überprüft werden müssen; sie überprüfen