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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten

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3.11 stellen das Fahrzeug je nach der Verlademöglichkeit und der Ausrüstung des

Fahrzeugs beziehungsweise der Art der Verladerampe im geeigneten Abstand seitlich oder rückwärts an eine Rampe;

3.12 passen ihre Fahrweise den äusseren Bedingungen an;

3.13 kennen die fahrzeugspezifischen Elemente des Fahrzeugs;

3.14 benutzen die fahrzeugspezifischen Elemente aufgrund der

Fahrzeugdokumente und der Betriebsanleitung;

3.15 bedienen den (analogen oder digitalen) Fahrtschreiber gemäss der VRV.

3.16 Die Kandidaten und Kandidatinnen für eine Anhängerkategorie müssen

zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen. Sie:

3.161 schliessen die Bremsanschlüsse sowie die übrigen Verbindungseinrichtungen richtig an und führen eine Funktionskontrolle durch;

3.162 führen spezifische Fahrmanöver (Rückwärtsfahren, Wenden, Parkieren) mit Anhänger sicher und korrekt durch;

3.163 passen ihre Fahrweise den Eigenheiten des Anhängers an.

4. Verantwortung

Die Kandidaten und Kandidatinnen nehmen die Verantwortung für sich, ihre Fahrgäste, das Transportgut, das Fahrzeug, den Auftraggeber sowie die übrigen Verkehrsteilnehmenden wahr und treffen die entsprechenden Massnahmen. Sie:

4.1 bewältigen sämtliche Fahrmanöver ohne Gefährdung der übrigen

Verkehrsteilnehmenden;

4.2 fahren mit angepasster Geschwindigkeit und halten die Sicherheitsabstände

ein;

4.3 wissen, wie sie mit den entsprechenden Hilfsmitteln und

Beobachtungstechniken überprüfen, ob sich andere Verkehrsteilnehmende im toten Winkel aufhalten;

4.4 fahren mit Rücksicht auf die Umwelt und einen geringen Verschleiss

vorausschauend und energieeffizient.

5. Umgang mit ausserordentlichen Situationen

Die Kandidaten und Kandidatinnen verhalten sich bei Pannen, Unfällen und Konflikten situationsgerecht. Weil sie sich mit deren möglichen Ursachen auseinandersetzen, können sie dazu beitragen, dass solche Situationen wenn möglich gar nicht entstehen oder aber mit möglichst geringem Schaden bewältigt werden können. Sie bereiten sich aufgrund der äusseren Bedingungen auf ausserordentliche Situationen vor.