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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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4.94 Kurven mit korrekter Blicktechnik und Kurvenlinie sowie angemessener Geschwindigkeit befahren.
4.10 Die Kandidaten und Kandidatinnen für die Kategorie BE müssen zusätzlich
folgende Anforderungen erfüllen. Sie:
4.101 schliessen, falls vorhanden, die Bremsanschlüsse sowie die übrigen Verbindungseinrichtungen richtig an und führen eine Funktionskontrolle durch;
4.102 führen spezifische Fahrmanöver (Rückwärtsfahren, Wenden, Parkieren) mit Anhänger sicher und korrekt durch;
4.103 passen ihre Fahrweise den Eigenheiten des Anhängers an.
5. Strasse / Verkehrsumwelt
Die Kandidaten und Kandidatinnen passen ihre Fahrweise den jeweiligen Witterungs- und Strassenverhältnissen an und verhalten sich auf den verschiedenen Strassenarten entsprechend den jeweiligen Rechtsvorschriften. Sie:
5.1 passen ihre Fahrweise den Strassenarten und verschiedenen äusseren
Bedingungen und die Geschwindigkeit den jeweiligen Verhältnissen an;
5.2 wissen, dass sich andere Verkehrsteilnehmende je nach der Art der Strasse
anders und oft auch nicht den Verhältnissen angepasst verhalten, und passen ihre Geschwindigkeit an;
5.3 verhalten sich beim Befahren von Tunnels korrekt. Bei Stau oder
Notsituationen reagieren sie korrekt;
5.4 wissen, dass sich einzelne Verkehrsteilnehmende in Tunnels unwohl fühlen
oder sich unbewusst falsch verhalten (z.B. Verlangsamen der Fahrt). Sie achten deshalb insbesondere auf ausreichende Sicherheitsabstände.
6. Verkehrspartner
Die Kandidaten und Kandidatinnen nehmen Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmenden. Sie beachten das Verhalten der anderen (insbesondere der schwächeren) Verkehrsteilnehmenden und gestalten ihre Fahrweise entsprechend den Gefahren, die sich aufgrund der Eigenheiten der verschiedenen Verkehrspartner im Strassenverkehr ergeben können. Sie
6.1 achten auf das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmenden, schätzen es
richtig ein und passen ihre Fahrweise an;
6.2 kommunizieren, wo notwendig, mit den übrigen Verkehrsteilnehmenden
(Blickkontakt);
6.3 führen das Fahrzeug so, dass die eigenen Absichten deutlich und rechtzeitig
erkennbar sind;
6.4 verhalten sich gegenüber besonders unfallgefährdeten Personengruppen wie
Kindern, Fussgängerinnen und Fussgängern, Fahrradfahrenden, Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern und Personen mit