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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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Kategorie C1E: Fahrzeugkombination bestehend aus einem
Prüfungsfahrzeug der Kategorie C1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, die mindestens 8 m lang ist und eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau des Anhängers muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und so hoch wie das Zugfahrzeug ist. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten nur über die Aussenspiegel sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden.
Kategorie C2: Motorfahrzeug der Kategorie C2 mit einem Betriebsgewicht
von mehr als 7500 kg oder ein Fahrschullastwagen der Kategorie C.
Kategorie C: Motorwagen der Kategorie C mit einem Betriebsgewicht
von mindestens 12 t, einer Länge von mindestens 8 m und einer Breite von mindestens 2,30 m, der eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch wie die Führerkabine ist.
Kategorie CE: Sattelmotorfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination
bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einer Länge von mindestens 7,5 m. Sowohl das Sattelmotorfahrzeug als auch die Fahrzeugkombination müssen ein zulässiges Gesamtzugsgewicht von mindestens 21 t, ein Betriebsgewicht von mindestens 15 t, eine Länge von mindestens 14 m und eine Breite von mindestens 2,30 m aufweisen sowie eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreichen. Der Aufbau des Anhängers muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch wie die Führerkabine ist.
Kategorie D1: Gesellschaftswagen der Kategorie D1 mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von mindestens 4 t und einer Länge von mindestens 5 m, der eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht; es kann auch ein Prüfungsfahrzeug der Kategorie C1 verwendet werden.
Kategorie D1E: Fahrzeugkombination bestehend aus einem
Prüfungsfahrzeug der Kategorie D1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, die eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen,