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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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der mindestens 2 m breit und hoch ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden; es kann auch ein Prüfungsfahrzeug der Kategorie C1E verwendet werden.
Kategorie D: Gesellschaftswagen mit einer Länge von mindestens 10 m und einer Breite von mindestens 2,30 m, der eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht.
Kategorie DE: Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, die eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens 2 m breit und hoch ist; der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden.
Kategorie P oder P1: Motorfahrzeug der Ausweiskategorie, mit der die berufsmässigen Personentransporte durchgeführt werden sollen.
Kategorie F: Motorfahrzeug der Kategorie F, das eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h erreicht.
V. Prüfungsdauer und –strecke
Die Prüfungsdauer und -strecke müssen so bemessen sein, dass der Verkehrsexperte oder die Verkehrsexpertin feststellen kann, ob die Handlungskompetenzen nach den Ziffern II und III auf dem für die gewünschte Kategorie vorgeschriebenen Niveau vorhanden sind.
1. Die praktische Führerprüfung dauert mindestens:
1.1 60 Minuten für den Erwerb der Kategorien AM, A1, A2, A, B1, B, und F,
wobei mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr absolviert werden müssen;
1.2 60 Minuten für den Erwerb der Kategorien BE, C1E, D1E, DE, P und P1;
1.3. 90 Minuten für den Erwerb der Kategorien C1, C2, C, CE und D1;
1.4. 120 Minuten für den Erwerb der Kategorie D;
2. Für die Beurteilung der Handlungskompetenzen im Strassenverkehr muss
die Prüfungsfahrt nach Möglichkeit Strecken innerorts, ausserorts, auf Autobahnen und auf Autostrassen beinhalten und soweit möglich bei unterschiedlicher Verkehrsdichte durchgeführt werden.