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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten

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1. Gruppe 2. Gruppe

8 Stoffwechsel- Bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit (Diabetes Bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit (Diabetes erkrankungen mellitus) muss eine stabile Blutzuckereinstellung mellitus), bei der als Therapie-Nebenwirkung eine

ohne verkehrsrelevante Unter- oder Unterzuckerung auftreten oder bei der

Überzuckerungen vorhanden sein. Allgemeinsymptome einer Überzuckerung

Keine anderen Stoffwechselerkrankungen mit vorkommen können, ist die Fahreignung für die

bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum Kategorie D oder die Unterkategorie D1

sicheren Führen eines Motorfahrzeugs. ausgeschlossen.

Für die Kategorie C oder die Unterkategorie C1, für die Bewilligung zum berufsmässigen

Personentransport sowie bei Verkehrsexperten kann die Fahreignung unter besonders günstigen

Umständen gegeben sein.

Keine anderen Stoffwechselerkrankungen mit Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs oder mit einer

Beeinträchtigung der verkehrsrelevanten

Leistungsfähigkeit.

9 Krankheiten der Atem- Keine Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit Keine Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit und Bauchorgane und keine anderen Erkrankungen oder und keine anderen Erkrankungen oder

Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs auswirken. sicheren Führen eines Motorfahrzeugs auswirken oder die verkehrsrelevante Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.