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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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Anhang 3 (Art. 8, 47, 48, Anh. 1 Ziff. 5.5 und Anh. 13 Ziff. 3.14)
Medizinische Mindestanforderungen
Führer und Führerinnen von Fahrzeugen, für die ein Führerausweis erforderlich ist
1. Gruppe 2. Gruppe
Führerausweis-Kategorien: Führerausweis-Kategorien:
AM, A1, A2, A, B, B1, F, G und M C1, C2, C, D1, D, P und P1
Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen
1 Sehvermögen
1.1 Sehschärfe besseres Auge: 0,5/schlechteres Auge: 0,2 besseres Auge: 0,8/schlechteres Auge: 0,5
(einzeln gemessen) (einzeln gemessen)
Einäugiges Sehen (inkl. Sehschärfe des schlechteren
Auges < 0,2): 0,6
1.2 Gesichtsfeld Beidäugiges Sehen: Gesichtsfeld horizontal minimal Gesichtsfeld horizontal minimal 140 Grad.
120 Grad. Erweiterung nach rechts und links Erweiterung nach rechts und links minimal 70 Grad. minimal 50 Grad. Erweiterung nach oben und unten Erweiterung nach oben und unten minimal 30 Grad. minimal 20 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld muss bis Das zentrale Gesichtsfeld muss auf jedem Auge bis 20 Grad normal sein. 30 Grad normal sein.
Einäugiges Sehen: normales Gesichtsfeld bei
normaler Augenbeweglichkeit.
2013–......