Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten
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R484-1088
4.3.1.4 Zulassungsverfahren
4.3.1.4.1 Sind Sie mit dem Anmeldeverfahren einverstanden (Art. 4 i.V.m Anh. 1
und 2)………………………………………………………………………………35
4.3.1.4.2 Sind Sie mit den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen einverstanden
(Art. 3 und 5 - 8)? …………………………………………………..……………37
4.3.1.4.3 Sind Sie mit elektronischen Kursbestätigungen einverstanden (Art. 112
i.V.m. Anh. 9 Ziff. 9.321)? ……………………………………………………….39
4.3.1.4.4 Sind Sie einverstanden, dass der Lernfahrausweis von Fahrschülern und
Fahrschülerinnen, die auf Lernfahrten begleitet sein müssen, grundsätzlich unbeschränkt gültig ist (Art. 11 Abs. 1)? ...…………………………………….40
4.3.1.4.5 Sind Sie einverstanden, dass eine einmal abgeschlossene obligatorische
Ausbildung grundsätzlich unbeschränkt gültig ist (Art. 113)? ………………42
4.3.1.4.6 Sind Sie einverstanden, dass eine einmal bestandene Theorieprüfung
grundsätzlich unbeschränkt gültig ist (Art. 66)? ………………………………43
4.3.1.5 Qualitätssicherung
Sind Sie mit den Mindestmassnahmen einverstanden (Art. 136 - 140 i.V.m Anh. 9 Ziff. 8 und 9)? …………………………………………………………….45
4.3.1.6 Änderungen bei den Führerausweiskategorien
4.3.1.6.1 Sind Sie einverstanden, dass die Definitionen der Motorradkategorien AM,
A1, A2 und A gemäss der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein autonom übernommen werden (Art. 12, 14 Abs. 3, 15 Abs. 4 und 17
Abs. 2)? ………………………………………………………..………….……..48
4.3.1.6.2 Sind Sie einverstanden, dass für die Einteilung in die Kategorien B, C1, D1,
C und D nicht mehr die Anzahl «Sitzplätze», sondern die Anzahl «Plätze» massgebend ist (Art. 18, 22 und 28)? …………………………………………50
4.3.1.6.3 Sind Sie einverstanden, dass bei den Kategorien C1E und D1E das Krite-
rium, wonach das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf, wegfällt (Art. 22 und 28)? …………..51
4.3.1.6.4 Sind Sie einverstanden, dass zum Führen einer Fahrzeugkombination aus
einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3'500 kg, deren Gesamtzugsgewicht 12'000 kg nicht übersteigt, die Kategorie C1E notwendig ist (Art. 24 Abs. 3 Bst. a)?
……………………………………………………………………………………...52
4.3.1.6.5 Sind Sie einverstanden, dass die Codes 121 und 122 durch die Kategorien
P und P1 ersetzt werden (Art. 28, 33, 34)? …………………………...………53
4.3.1.6.6 Sind Sie einverstanden, dass die Codes 109 und 118 durch die Kategorie
C2 ersetzt werden (Art. 22 und 25)? ………………………………………..…54
4.3.1.6.7 Sind Sie einverstanden, dass die Spezialkategorie G40 durch die
Kategorie G ersetzt wird (Art. 35, 37, 67 Abs. 2 und 127 - 129 i.V.m. Anh. 9 Ziff. 5)?
……………………………………………………………………………………...55
4.3.2 Weitere wesentliche Änderungsvorschläge: Erste Ausbildungsphase
4.3.2.1 Kurs Verkehrskunde: Sind Sie einverstanden, dass der Kurs Verkehrskunde
(Art. 118 - 120 und Anh. 9 Ziff. 2) vor der Prüfung der Basistheorie besucht werden muss (Art. 15 Abs. 2, 16 Abs. 2 und 20 Abs. 2)?
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