Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten
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R484-1088
4.3.4.5 Personen in der beruflichen Grundbildung «Kleinmotorrad- und Fahrrad-
mechaniker/in», «Motorradmechaniker/in», «Strassentransportpraktiker/in» und «Strassentransportfachmann/Strassentransportfachfrau»
Sind Sie mit der Überführung der Erleichterungen aus den Weisungen vom 20. Januar 2017 des Bundesamtes für Strassen betreffend Erleichterungen für Personen in der beruflichen Grundbildung einverstanden?
4.3.4.5.1 Kleinmotorrad- und Fahrradmechaniker/in (Art. 41 Abs. 1 und Art. 43)
……………….…………………………………………………..100
4.3.4.5.2 Motorradmechaniker/in (Art. 41 Abs. 2 und 3 sowie Art. 43)
……………………………………………………………………101
4.3.4.5.3 Strassentransportpraktiker/in (Art. 39 und 42 Abs. 1 - 3)
………………………………………………………………...…102
4.3.4.5.4 Strassentransportfachmann / Strassentransportfachfrau (Art. 40 und 42 Abs. 1, 3 und 4)
…………………………………………………...………………...103
4.3.4.6 Praktische Führerprüfung
4.3.4.6.1 Sind Sie einverstanden, dass die praktische Führerprüfung für den Erwerb
des Führerausweises für Motorräder neu mindestens 60 Minuten (inkl. Be- grüssung und Verabschiedung) dauert (Anh. 11 Ziff. V.1.1)?
…………………………………………………………………………………….104
4.3.4.6.2 Sind Sie einverstanden, dass bei der praktischen Führerprüfung für den Er-
werb des Führerausweises für Motorräder oder Personenwagen neu eine Mindestdauer (45 Min.) für das Fahren im öffentlichen Strassenverkehr vorgeschrieben wird (Anh. 11 Ziff. V.1.1)?
………………………………………………………………………………….…106
4.3.4.6.3 Sind Sie mit den Vorschriften über die Prüfungsfahrzeuge einverstanden
(Anh. 11 Ziff. IV)?
……………………………………………………………………………..……..107
4.3.4.6.4 Sind Sie einverstanden, dass Inhaber und Inhaberinnen eines Führeraus-
weises der Kategorie B, die den Führerausweis der Kategorie A1 erwerben wollen, nicht mehr von der praktischen Führerprüfung befreit werden (keine Ausnahme in Art. 15 Abs. 4)?
…………………………………………………………………………………….110
4.3.4.7 Moderatoren und Moderatorinnen des Weiterausbildungstages
4.3.4.7.1 Sind Sie einverstanden, dass der Kreis der Personen, die zur Moderatoren-
ausbildung zugelassen werden, erweitert wird, wenn sich diese Personen die fehlenden Kenntnisse in einem Vormodul aneignen (Art. 23b Abs. 2 E- FV)?
…………………………………………………………………………………….112
4.3.4.7.2 Sind Sie einverstanden, dass vor der Moderatorenprüfung ein Praktikum
absolviert werden muss (Anh. 1a Ziff. 2.1611 E-FV)?
……………………………………………………………………………..……..113
4.3.4.7.3 Sind Sie mit den Voraussetzungen für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer
der Moderatorenbewilligung einverstanden (Anh. 1a Ziff. 2.17 E-FV)?
…………………………………………………………………………………….114
4.3.4.8 Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen
Sind Sie mit den Vorschriften betreffend die Ausbildung, Prüfung und
Weiterbildung der Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen
einverstanden (Anh. 13)?
……………………………………………………………………….…………...115
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