Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten

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R484-1088

4.3.2.2 Ausbildungsheft: Sind Sie mit dem Ausbildungsheft einverstanden (Art. 111,

145 Abs. 2 Bst. b i.V.m. Anh. 9 Ziff. 2.21, 9.322, 9.323, 9.324 sowie Art. 15 Abs. 2 und 23t Abs. 1 des Entwurfs der Fahrausbilderverordnung, E-FV)? ……………………………………………………………………………………..61

4.3.2.3 Lernfahrausweis (Kat. B): Sind Sie einverstanden, dass der Lernfahrausweis

der Kategorie B ab dem 17. Geburtstag erteilt werden darf (Art. 20 Abs. 1)? ……………………………………………………………………………………...63

4.3.2.4 Fahrtechnische Grundschulung (Kat. B): Sind Sie einverstanden, dass für

Bewerber und Bewerberinnen um die Kategorie B eine fahrtechnische

Grundschulung eingeführt wird (Art. 20 Abs. 2 und 121-123 i.V.m. Anh. 9 Ziff. 3)? ………………………………………………………………………..…..65

4.3.2.5 Zulassung zur praktischen Führerprüfung (Kat. B): Sind Sie einverstanden,

dass unter 25-Jährige nur zur praktischen Führerprüfung der Kat. B zuge- lassen werden, wenn sie den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzen (Art. 20 Abs. 3)?……………………………………………….……....68

4.3.2.6 Motorräder:

4.3.2.6.1 Sind Sie einverstanden, dass der Führerausweis der Kategorie A

grundsätzlich nicht ohne Vorbesitz der Kategorie A2 (ggf. unter Anrechnung von max. zwei Jahren Vorbesitz der Kat. A1) erworben werden darf (Art. 17 Abs. 1 und 41 Abs. 2)?

……………………………………………………………………………………...70

4.3.2.6.2 Sind Sie einverstanden, dass die Anmeldung für den Führerausweis der

Kategorie A2 frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag erfolgen darf (Art. 5 Abs. 2 und 16 Abs. 1)?

…………………………………..………………………………………………….72

Variante:

Bevorzugen Sie die Variante (Art. 16 Abs. 1), dass die Anmeldung erfolgen darf:

- frühestens einen Monat vor dem 20. Geburtstag?

- frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag für Personen, die den Führerausweis der Kategorie A1 seit mindesens zwei Jahren besitzen. ……………………………………………………………………………………73

4.3.2.6.3 Sind Sie einverstanden, dass die Anmeldung für die Kategorie A1 frühestens

einen Monat vor dem 16. Geburtstag erfolgen darf (Art. 5 Abs. 2 und 15 Abs. 1)? …………………………………………………………………………...74

Variante:

Bevorzugen Sie die Variante, dass die Anmeldung für die Kategorie A1 frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag erfolgen darf (Art. 15

Abs. 1)? …………………………………………………………………..……….75

4.3.2.6.4 Sind Sie einverstanden, dass die Anmeldung für die Kategorie AM

frühestens einen Monat vor dem 15. Geburtstag erfolgen darf (Art. 5 Abs. 2 und 14 Abs. 1)?

…………………………………………………………………………..………….76

Variante:

Bevorzugen Sie die Variante, dass die Anmeldung für die Kategorie AM frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag erfolgen darf (Art. 14

Abs. 1)? …………………………………………………………………………...78

4.3.3 Weitere wesentliche Änderungsvorschläge: Zweite Ausbildungsphase

4.3.3.1 Sind Sie einverstanden, dass die Weiterausbildung für Inhaber und Inhabe-

rinnen eines Führerausweises auf Probe nur noch einen Tag à sieben

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