Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 54 Seiten

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O073-1332

richtsmaterialien. Die Anmeldebestätigung, die Gültigkeit von Kursbesuchen und die Gültigkeit bestandener Prüfungen werden grundsätzlich nicht mehr befristet (Wegfall von Kontrollaufwand).

Die Übertragung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Anerkennung von Nothilfekursen und deren Qualitätssicherung an die Kantone bringt für diese einen Mehraufwand mit sich, den sie aber an den Interverband für das Rettungswesen (IVR) delegieren können.

Fahrschüler und Fahrschülerinnen

Die Qualität des Verkehrskunde-Unterrichts wird bei gleichbleibender Dauer und gleichem Preis verbessert. Für die Vorbereitung auf die praktische Führerprüfung der Kategorien B, C1, C2, D1 und D haben die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mehr Zeit, weil der Lernfahrausweis unbeschränkt gültig ist (wie auch der Lernfahrausweis für Fahrzeugkombinationen, wenn der Fahrschüler oder die Fahrschülerin noch keinen Führerausweis für das Zugfahrzeug besitzt). Mehrkosten entstehen ihnen durch die fahrtechnische Grundschulung in der ersten Ausbildungsphase (die sie bei einem Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin besuchen müssen). Da sie dadurch aber besser auf die praktische Führerprüfung vorbereitet werden, reduziert sich das Risiko, dass sie die Prüfung (mit den entsprechenden Kosten) wiederholen müssen. Die Weiterausbildung wird ebenfalls günstiger und weniger zeitintensiv, weil nur noch ein Kurstag besucht werden muss. Die Anmeldebestätigung, die Gültigkeit von Kursbesuchen und die Gültigkeit bestandener Prüfungen werden grundsätzlich nicht mehr befristet (Bewerber und Bewerberinnen können sich unnötige Wiederholungen ersparen).

Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen

Im Kurs Verkehrskunde soll mit möglichst realitätsnahen Lehr- und Lernmitteln gearbeitet werden. Die Optimierung der bestehenden Unterrichtsmittel ist mit einem finanziellen und personellen Aufwand verbunden. Ein erheblicher Mehraufwand entsteht aber nicht, weil die Unterrichtsmittel ohnehin von Zeit zu Zeit überarbeitet werden müssen. Einen zusätzlichen Unterrichtsbedarf generiert das kompetenzbasierte Prüfungssystem (im Hinblick auf die Vorbereitung der Führerprüfung) und die obligatorische fahrtechnische Grundschulung.

Moderatoren und Moderatorinnen

Die Reduktion der Weiterausbildung auf einen Tag wird zu finanziellen Einbussen führen. Allerdings sind die meisten Moderatoren und Moderatorinnen, die Weiterausbildungskurse erteilen, auch Fahrlehrer oder Fahrlehrerinnen. Daher können sie Tätigkeiten zumindest teilweise in die erste Ausbildungsphase verschieben.

2. Planung der Umsetzung

Damit die neuen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften in der Praxis umgesetzt werden können, müssen zuerst die notwendigen Voraussetzungen (insbesondere die Schulung der ausbildenden und prüfenden Personen) geschaffen werden. Bevor die neuen Ausweiskategorien bearbeitet werden können, müssen zudem die Informatiksysteme von Bund und Kantonen angepasst werden. Deshalb sollen die vorgeschlagenen Änderungen gestaffelt in Kraft treten (vgl. Ziff. III im Verordnungsentwurf).