Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/41: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG) · 54 Seiten
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Revision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG)
planung 2015–2019 angekündigt. Sie ist Folge der überwiesenen Motionen Ritter 13.3196 und Regazzi 13.3023.
5 Rechtliche Aspekte
Dem Bund steht das Recht zur Enteignung aufgrund der jeweiligen Sachkompetenz zu. Es kann auf die Erläuterungen zum E-Ingress dieser Vorlage (Ziff. 2 – Erläuterungen zu den einzelnen Artikel) verwiesen werden. Gleichermassen stützen sich die im Anhang aufgeführten Änderungen bisherigen Rechts auf die jeweiligen Sachkompetenzen der entsprechenden Erlasse ab.
96 BBl 2016 5183