Bericht Gutachten 2

Vernehmlassung 2017/41: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG) · 64 Seiten

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Géneralsekrëtariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland

Fazit: Ist-Zustand

Wird ein Grundstück basierend auf dem EntG enteignet, so bemisst sich die Höhe der Entschädigung nach dem vollen Verkehrswert des entejgneten Rechtes- Massgebend ist nicht die künftige Nutzung, sondern der Verkehrswert im Zeitpunkt der Einigungsvérhândluflg. Einzonungen werden nur berücksichtigt, Wenn sie feststehen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Bei Enteignungen von Kulturland ist béi der Bestimmung des Verkehrswertes die Bewertungspraxis unter Berücksichtigung des BGBB anzuwenden.

Die durchschnittlichen Verkehrswerte für Kulturland liegen im Alpenraum und im Juraboden zwischen CHF 2.- uhd CHF 6.-/m ! uhd in den Tälern und im Flachland zwischen CHF 6.- und CHF 13.-/m2. Diese Preise betragen nur einen Bruchteil der Verkehrswerte für Bauland. Die Verkehrswerté von Kulturland liegen aber auch nach Anrechnung der Direktzahlungen immer noch deutlich über den landwirtschaftlichen Ertragswerten.

In den vergangenen. Jahren ist nach Schätzung von Wûèst & Partner Kulturland im Umfang von ungefähr 120 ha pro Jahr zugunsten von Bundesprojekten aufgewendet Worden, bei denen das EntG hätte potenziell angewendet werden können. Allerdings ist ein Trend zur Verlangsamung der Geschwindigkeit des Kulturlandverbrauchs erkennbar.

20 Wüest & Partner