Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten
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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes
1 Übersicht
1.1 Ausgangslage
Die Nationalstrassenabgabe wird seit 1985 in Form einer Klebevignette erhoben. Diese Erhebungsform hat sich bewährt und ist den Nutzern vertraut. Hinsichtlich Tarifstruktur und zeitlicher Stückelung ist sie indessen wenig flexibel. Heute stehen ganz andere technische Möglichkeiten zur Verfügung als vor 30 Jahren.
Diverse Länder haben bereits elektronische Vignetten eingeführt oder beabsichtigen, solche in naher Zukunft einzuführen. Ungarn hat die Klebevignette bereits im Jahr 2008 durch eine elektronische Vignette ersetzt, Österreich wird Ende 2017 mit einer elektronischen Vignette starten, die vorerst noch parallel zur Klebevignette angeboten werden wird und in Deutschland ist die Planung ebenfalls weit fortgeschritten.
Der Bundesrat hat die Einführung einer elektronischen Autobahnvignette in seiner Legislaturplanung 2015–2019 zum Ziel erklärt.
Am 2. Dezember 2016 hat er einen Bericht zur elektronischen Erhebung der Nationalstrassenabgabe (E-Vignette) verabschiedet, den er in Erfüllung des Postulats 14.4002 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats erstellt hat.
Mit der Motion 16.3009 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine entsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten.
1.2 Inhalt der Vorlage
Das System der Klebevignette soll durch eine elektronisch registrierte Berechtigung zur Strassenbenützung ersetzt werden. Die Vorlage zum revidierten E-NSAG wurde bewusst technologieneutral ausgestaltet, damit bis zum Inkrafttreten und während der Geltungsdauer aufkommende technologische Neuerungen berücksichtigt werden können, ohne dass jeweils eine Gesetzesrevision erforderlich ist. Eine elektronische Berechtigung könnte nach heutigem Stand der Technik von einem beliebigen Standort über eine Web-Applikation erworben werden. Nach erfolgter Bezahlung des Abgabebetrages würde das Kontrollschild für die entsprechende Gültigkeitsdauer in der Systemdatenbank eingetragen. Inländischen Haltern und Halterinnen eines Fahrzeuges könnte eine vereinfachte Abwicklung über die Strassenverkehrsämter angeboten werden. Allerdings wäre es in Zukunft grundsätzlich auch denkbar, dass die Fahrzeuge bereits herstellerseitig so ausgerüstet sind, dass sie in der Lage sind, mit einer Infrastruktur betreffend der Abgabeentrichtung zu kommunizieren. Die Entrichtung der Nationalstrassenabgabe als Jahrespauschale soll beibehalten werden.
Kontrollen sollten in Zukunft automatisiert erfolgen. Halterinnen und Halter von identifizierbaren Fahrzeugen, für die keine Abgabeentrichtung in der Systemdatenbank registriert ist,
werden nach Feststellung einer Widerhandlung gebüsst.
1.3 Einführung der E-Vignette
Bei einem optimalen Verlauf und einer singulären Einführung könnte das neue Abgabesystem frühestens ab 2023 eingeführt werden. Sollte die Realisierung der E-Vignette allein bei der EZV erfolgen, müsste die Lösung in die bestehende und in Modernisierung befindliche Unternehmensarchitektur der EZV integriert werden. Das Projekt E-Vignette müsste daher eng mit der anstehenden Transformation der EZV inkl. Gesamterneuerung der IKT-
Landschaft (Programm DaziT) abgestimmt werden. Dies würde zu einer deutlich späteren Umsetzung der E-Vignette führen.