Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 53 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 5. Juli 2017 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, bis am 25. Oktober 2017 bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den anderen interessierten Kreisen eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend die Zulassung von Leistungserbringern durchzuführen.

Die Vernehmlassungsvorlage basiert auf einem dreistufigen Konzept. Mit der Vorlage werden die Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsanforderungen an die Zulassung der Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erhöht und gleichzeitig wird den Kantonen ein wirksames Instrument zur Kosteneindämmung im ambulanten Bereich zur Verfügung gestellt. Die Gesetzesvorlage stellt erstens für Personen, die einen Medizinal- oder Gesundheitsberuf ausüben, eine Verbindung zu den entsprechenden Gesetzen bezüglich der Voraussetzungen für die Berufsausübung her. Damit die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung in Zukunft verbessert werden kann, wird dem Bundesrat zweitens die Kompetenz erteilt, die Zulassung sämtlicher ambulanter Leistungserbringer im KVG zu regeln und insbesondere Auflagen in Bezug auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit zu erlassen. Drittens fokussiert die Vorlage auf eine Neuregelung von Artikel 55a KVG, die vorsieht, dass die Kantone die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten in einem oder mehreren ambulanten medizinischen Fachgebieten auf eine Höchstzahl beschränken können. Dabei sind bei der Bestimmung der Höchstzahlen durch die Kantone die Beschäftigungsgrade der Ärztinnen und Ärzte zu berücksichtigen.

2 Stellungnahmen

Im Rahmen der Vernehmlassung sind 91 Stellungnahmen von folgenden Organisationen eingegangen:

- allen Kantonen sowie der GDK und der CLASS;

- 7 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien (CSPO, CVP, GPS, FDP, SPS, GLP, SVP);

- der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB);

- 3 Versicherungsverbänden (santésuisse, curafutura, SVV) und 1 Versicherer (Groupe mutuel);

- 3 gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft (economiesuisse, SGV, SGB) und 1 regionalen Dachverband der Wirtschaft (CP);

- 2 Konsumentenverbänden (FRC und SKS);

- 3 Patientenorganisationen (SPO, DVSP, Inclusion Handicap);

- 26 betroffenen Leistungserbringerverbänden (ChiroSuisse, CURAVIVA, FMH, H+, mfe, OPS, physioswiss, pharmaSuisse, PKS, RVBB, SBK, SBV, senesuisse, SGH, SHV, SOS Médecins, Spitex, SSO, SVBG, SVDE, Swiss Medi Kids AG, SVPL, SW!SS REHA, VAKA, VLSS, VSAO);

- der KKA und 13 kantonalen Ärztegesellschaften (AGZ, AMGe, BEKAG, AeG BL, GAeSO, VZK, MedGes BS, OMCT, SMSR, SMVS, SMCJU, SVM, VHBB);

- des BFG und der GUMEK.

3 Übersicht

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass sich die meisten Teilnehmer zwar einig sind, dass die Zulassung gesteuert werden muss, die Meinungen zur unterbreiteten Vorlage jedoch auseinandergehen.