Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 53 Seiten

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Die Parteien CSPO und SPS, die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und - direktoren (GDK und CLASS) und die Kantone (mit Ausnahme von AG, GR, JU, LU, TG) stehen klar hinter der Vernehmlassungsvorlage. Die SAB, die Konsumentenverbände, gewisse Verbände der Leistungserbringer (mfe, OPS, senesuisse und VZK) und der Patientenverband DVSP befürworten die Vorlage ebenfalls klar.

Hingegen lehnen die Parteien FDP und SVP, die Dachverbände der Wirtschaft (mit Ausnahme des SGB), die Versichererverbände, zahlreiche Verbände der Leistungserbringer (Chiro-Suisse, FMH, H+, PKS, RVBB, SBK, SBV, SOS Médecins, SVBG, SVDE, SVPL, SW!SS REHA, VAKA, VLSS), die KKA und die meisten kantonalen oder regionalen Ärztegesellschaften (mit Ausnahme der AMGe, SMSR, SMCJU, SVM) die Vorlage deutlich ab.

Von den Parteien CVP, GLP und GPS wird die Vorlage weder klar unterstützt noch abgelehnt, aber stark kritisiert. Das Gleiche gilt für verschiedene Verbände der Leistungserbringer (CURAVIVA, pharmaSuisse, physioswiss, SGH, SHV, Spitex, SSO, Swiss Medi Kids AG, VSAO), den Versicherer Groupe mutuel, die Patientenverbände Inclusion Handicap und SPO sowie für die GUMEK.

Die Formalisierung des Zulassungsverfahrens findet bei den Teilnehmern eine relativ breite Unterstützung. Der Vorschlag, die Zulassungssteuerung den Versicherern zu übertragen, wird hingegen als ein erster Schritt in Richtung einer Aufhebung des Vertragszwangs betrachtet und von gewissen Akteuren, insbesondere den Kantonen, den Leistungserbringern und den Parteien SPS und SVP, heftig kritisiert, die der Ansicht sind, dass die Zulassung von den Kantonen gesteuert werden muss. Die Kantone sind effektiv bereits zuständig für das Gesundheitswesen und für die Ausstellung der Berufsausübungsbewilligungen gemäss MedBG. Eine Übertragung der Zulassungssteuerung an die Kantone würde auch im Einklang stehen mit einer allfälligen einheitlichen Finanzierung der Leistungen, die mittelfristig von allen Parteien, mit Ausnahme der GPS und der CSPO, den Versicherern und den Wirtschaftsverbänden gefordert wird. Wenn die gleiche Behörde für das Bewilligungs- und das Zulassungsverfahren zuständig wäre, könnte auch der administrative Aufwand verringert werden, was einem Wunsch vieler Akteure entspricht.

Bei den Zulassungskriterien sind viele Teilnehmer wie die FMH der Ansicht, dass die Ärztinnen und Ärzte während mindestens drei Jahren an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben und ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen müssen, um zur Erbringung von Leistungen zu Lasten der OKP zugelassen zu werden. Der Vorschlag des Bundesrats, dass in einer Prüfung Kenntnisse des schweizerischen Gesundheitssystems nachgewiesen werden müssen, wird tendenziell befürwortet, während die Einführung einer Wartefrist von der Mehrheit abgelehnt wird. Nach Ansicht der Leistungserbringerverbände sollte auch kontrolliert werden, ob die zugelassenen Leistungserbringer ihre Berufspflichten erfüllen, insbesondere ob sie an der beruflichen Fortbildung gemäss den berufsspezifischen Richtlinien teilnehmen.

Die Parteien CVP, FDP und SVP beantragen, die Zulassungsbeschränkung der Ärztinnen und Ärzte mittelfristig mit der einheitlichen Finanzierung der Leistungen zu verknüpfen. Zwischenzeitlich schliessen sie jedoch eine Verlängerung der Zulassungsbeschränkung, einschliesslich gewisser Verbesserungen des Systems, nicht aus. Allen Kantonen ist es ein Anliegen, dass die Zulassungen unterbruchlos weiter beschränkt werden können, weil eine Situation ohne Steuerungsmöglichkeit, wie dies zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 30. Juni 2013 der Fall war, gerade in den Grenzkantonen erneut zu einem massiven Zustrom von europäischen Ärztinnen und Ärzten und somit zu einem starken Anstieg der Kosten zu Lasten der OKP führen würde. Sie fordern hingegen eine Vereinfachung der Vorlage, insbesondere hinsichtlich der Koordination mit den anderen Kantonen und der Berücksichtigung des Beschäftigungsgrads der Ärztinnen und Ärzte. Während die Kantone (ausser SG) und die Versicherer (santésuisse) die Idee eines raschen Interventionsmechanismus im Fall eines starken Kostenanstiegs begrüssen, lehnen die GPS und die SPS, der SGB, gewisse Leistungserbringer (FMH, SW!SS REHA, VLSS, mfe und SBV) und viele kantonale Ärztegesellschaften diesen Vorschlag ab.