Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 53 Seiten
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Anstieg der Gesundheitskosten und Prämien verhindern. Die unterbreitete Vorlage zur Zulassungssteuerung enthalte gemäss CVP gegenüber der vorherrschenden Beschränkung gewisse Verbesserungen.
Die FDP lehnt die unbefristete Weiterführung der Zulassungsbeschränkung ab. Grundsätzlich wäre eine Vertragsfreiheit für Ärzte und Versicherer oder zumindest eine Lockerung des Vertragszwanges die sinnvollere Alternative, um einerseits die Qualität zu stärken und andererseits Mengenausweitung und Überkonsum von medizinischen Leistungen zu verhindern. Dank besserer Qualität zu tieferen Kosten würde auch das Prämienwachstum gebremst. Konkret könnte der Gesetzgeber den Kantonen die Möglichkeit eröffnen, bei zu hoher Ärztedichte den Vertragszwang aufzuheben.
Die glp befürwortet die Vorlage. Insbesondere der Fokus auf die Qualitätsvoraussetzungen und Ausbildungsnachweise ist begrüssenswert. Qualität besteht dabei aber nicht nur aus Aus- und Weiterbildung. Heute fehlen insbesondere im ambulanten Bereich Angaben zur Diagnose- und Therapiequalität der Leistungserbringer.
Die GPS steht der Einführung eines formellen Zulassungsverfahrens skeptisch gegenüber, ist aber einverstanden, dass den Kantonen die Kompetenz übertragen wird, die Zahl der Leistungserbringer zu beschränken.
Die SPS findet, dass der Vorentwurf des Bundesrats grundsätzlich in die richtige Richtung geht und die Vorlage eine interessante Grundlage für die weiteren Diskussionen darstellt. Sie ist der Ansicht, dass Extremlösungen, wie die Aufhebung des Vertragszwangs oder die Zulassung über eine Differenzierung der Tarife, unweigerlich zum Scheitern dieser Revision führen würden. Aus diesem Grund ist die SPS keinesfalls bereit, auf solche Massnahmen einzutreten. Zudem weist die SPS allgemein darauf hin, dass die Förderung der Ausbildung in Humanmedizin in Zukunft wichtig bleiben muss.
Die SVP lehnt die geplante Revision klar ab. Mit der Annahme des Postulates 16.3000 wurde der Bundesrat beauftragt, Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Leistungserbringern zu prüfen. Bedauerlicherweise habe der Bundesrat die Leitlinien des Postulats in seinem Bericht ignoriert und damit seinen parlamentarischen Auftrag nicht erfüllt. Seinem Auftrag komme er auch in der nun vorgeschlagenen KVG-Revision nicht nach. Im Übrigen fordert die SVP, dass der Bundesrat eine Revision vorlegt, die eine Lockerung des Vertragszwangs bei Überversorgung sowie die Möglichkeit zur Tarifdifferenzierung in Abhängigkeit vom regionalen Angebot vorsieht.
Die CSPO fügt an, dass die Ausgangslage betreffend Ärzteversorgung in vielen Bergregionen grundsätzlich anders als in den städtischen Gebieten und diesbezüglich die medizinische Grundversorgung akut gefährdet sei. Aus Sicht der CSPO sind der Wegfall des Numerus Clausus, die Reform des TarMed-Tarifs in Richtung Schaffen von finanziellen Anreizen für eine Niederlassung im ländlichen Raum, die Förderung von Gemeinschaftspraxen und die Stärkung der Hausarztmedizin in der medizinischen Ausbildung besonders wichtig.
Weitergehenden Kompetenzen für die Kantone, wie sie unter anderem in dieser Vorlage vorgeschlagen werden, können die CVP, FDP und SVP dann zustimmen, wenn die Fehlanreize, aufgrund der unterschiedlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Bereiche, endlich aufgehoben werden würden. Diesbezüglich wird auf die Arbeiten an einem Modell der Subkommission „Monismus“ der SGK-N verwiesen, wonach die Bereiche ambulant / stationär einheitlich zu finanzieren wären. Die Kantone würden sich neu an den Kosten der ambulanten Medizin beteiligen, dafür würde ihnen der Finanzierungsanteil bei der stationären Medizin gesenkt werden. Die Kantone betonen gemäss dieser Parteien aber, dass sie den ambulanten Bereich nicht mitfinanzieren wollen, wenn sie nicht über entsprechende Instrumente verfügen, um die Kosten auch steuern zu können. Die im Vernehmlassungsentwurf zur Zulassungssteuerung vorgesehenen erweiterten Kompetenzen für die Kantone könnten Teil eines solchen Steuerungsinstruments sein. Diesbezüglich erachtet es die CVP, FDP und SVP als richtig, die vorgesehenen erweiterten Kompetenzen für die Kantone in die Vorlage der Subkommission „Monismus“ aufzunehmen, um der einheitlichen Finanzierung des stationären und ambulanten Bereichs zum Durchbruch zu verhelfen. Mit dem Abbau von Fehlanreizen und stärkeren Anreizen für integrierte Versorgung wären bei der OKP Einsparungen von bis zu 3 Milliarden