Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 53 Seiten
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Franken möglich. Unter diesen Vorzeichen könnten die CVP, FDP und SVP einer befristeten Weiterführung des heutigen Zulassungsstopps (mit den erwähnten Verbesserungen) zustimmen, damit die Arbeit der Subkommission Monismus weitergeführt werden kann. Das Ziel wäre, die Themen „Einheitliche Finanzierung“ und „Zulassungssteuerung“ in einer Vorlage zu verbinden und in Kraft zu setzen. Auch die glp fordert eine einheitliche Finanzierung des stationären und ambulanten Bereichs, damit die erweiterte Kompetenz der Kantone die Ziele der Kostensteuerung im ambulanten Bereich tatsächlich erreichen könne. Schliesslich fordert auch die SPS, dass möglichst rasch eine einheitliche Finanzierung des stationären und ambulanten Bereichs eingeführt wird. Dies hätte zusätzlich den Vorteil, dass damit die Legitimität der Kantone als verantwortliche Regulierungsbehörde gestärkt wird.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Die SAB weist generell darauf hin, dass die Ausgangslage in vielen Bergregionen grundsätzlich anders sei als in städtischen Gebieten. In den Berggebieten sei die medizinische Grundversorgung akut gefährdet. Es werde immer schwieriger, Hausärzte für die allgemeine medizinische Versorgung zu finden. Die Spitzenmedizin sei ohnehin in den grossen urbanen Zentren konzentriert. Der Umstand, dass immer weniger Hausärzte vorhanden sind, führe unter anderem auch dazu, dass immer mehr spezialisierte Leistungen mit entsprechenden Kostenfolgen abgerufen werden. Aus Sicht der SAB sind deshalb folgende Stossrichtungen wichtig: Wegfall Numerus Clausus; Reform des TarMed in Richtung Schaffen von finanziellen Anreizen für eine Niederlassung im ländlichen Raum; Förderung von Gemeinschaftspraxen; Stärkung der Hausarztmedizin in der medizinischen Ausbildung.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Das CP spricht sich gegen die vorgeschlagenen Änderungen aus. Es ist der Ansicht, dass die Vorlage die Sicherstellung eines qualifizierten Nachwuchses und die Qualität unseres Gesundheitswesens rasch gefährden könnte.
economiesuisse lehnt die Vorlage des Bundesrats ab und bedauert, dass keine wettbewerbsorientierte Alternative zur heutigen Zulassungsbeschränkung vorgeschlagen wird.
Der SGB unterstützt grundsätzlich die vorgeschlagene Zulassungssteuerung durch die Kantone, ist aber nicht einverstanden mit dem Vorschlag, den Kantonen die Kompetenz zu übertragen, im Fall eines Kostenanstiegs die Zulassungen sofort stoppen zu können.
Der SGV lehnt die unterbreitete Vorlage vollumfänglich ab. Eine Beschränkung der Zulassung für bestimmte Kategorien von Leistungserbringern ist für ihn nicht akzeptabel. Dies sei ein Instrument der Planwirtschaft und stelle einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Er zweifelt an der wirtschaftlichen Effizienz einer solchen Massnahme und hält fest, dass deren Wirksamkeit nie nachgewiesen worden ist. Zudem ist er der Ansicht, dass die Revision die Rechtssicherheit aushöhlt und es für die Leistungserbringer immer schwieriger wird, ihre Laufbahn zuverlässig zu planen. Ausserdem würde die Vorlage zu einem grösseren administrativen Aufwand führen.
Konsumentenverbände
Die FRC unterstützt das vom Bundesrat vorgeschlagene dreistufige Konzept, mit dem die Anforderungen an die Leistungserbringer erhöht und gleichzeitig ein neues Instrument zur Angebotskontrolle geschaffen wird. Ihrer Ansicht nach haben die verschiedenen Instrumente das Potenzial, den Kostenanstieg im ambulanten Sektor zu bremsen.
Die SKS begrüsst ausdrücklich, dass mit der Teilrevision die Möglichkeit zur Regulierung des Leistungsangebots geschaffen und höhere Anforderungen an die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung festgelegt werde. Angesichts der Kostenentwicklung im ambulanten Bereich und der dadurch mitverursachten Prämiensteigerungen in der OKP seien diese Massnahmen unabdingbar.