Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/65: Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung · 9 Seiten

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Ziffer Beschrieb / Bezeichnung Betrag Übertragbarkeit Ende Ablauf der ja / nein Übertragbarkeit

1.1 unselbständiges Erwerbseinkommen 70'000

2.1 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit -5'000 ja2027

6.1 Eigenmietwert Eigenheim 15'000 Liegenschaftskosten: Energiespar- 6.7 massnahmen -45'000 ja2022

Liegenschaftskosten: übrige -50'000 nein

7 Total Einkünfte -15'000

10 Berufsauslagen -9'000 nein

11 Schuldzinsen -6'000 nein

13.2 Beiträge Säule 3a -2'500 nein

14 Versicherungsabzug -4'000 nein

15.6 Verlustvortrag aus dem Jahr 2014 -3'000 ja2021

Reineinkommen -39'500

Da vorliegend ein negatives Reineinkommen resultiert, sind die Abzüge in der Reihenfolge des Ablaufs der Übertragbarkeit zu berücksichtigen. Zuerst sind die nicht auf das Folgejahr übertragbaren Abzüge geltend zu machen, anschliessend die übertragbaren Abzüge. Für diese ergibt sich von der Reihenfolge her folgender Ablauf:

Ziffer Beschrieb / Bezeichnung Betrag Übertragbarkeit Ende Ablauf der ja / nein Übertragbarkeit

1.1 unselbständiges Erwerbseinkommen 70'000

6.1 Eigenmietwert Eigenheim 15'000

6.7 Liegenschaftskosten, übrige -50'000 nein

10 Berufsauslagen -9'000 nein

11 Schuldzinsen -6'000 nein

13.2 Beiträge Säule 3a -2'500 nein

14 Versicherungsabzug -4'000 nein

Reineinkommen vor Berücksichti-

gung der übertragbaren Abzüge 13'500

15.6 Verlustvortrag aus dem Jahr 2014 -3'000 ja2021

Liegenschaftskosten, Energiespar- 6.7 massnahmen -45'000 ja2022

Einkünfte aus selbstständiger Tätig- 2.1 keit -5'000 ja2027

Reineinkommen -39'500

Gemäss Beispiel kann der Verlustvortrag aus dem Steuerjahr 2014 (Ende Ablauf der Übertragbarkeit: 2021) in der Höhe von 3000 Franken vollständig berücksichtigt werden, womit ein Zwischentotal von 10 500 Franken resultiert. Von den Energiesparmassnahmen in der Höhe von 45 000 Franken können 10 500 Franken berücksichtigt werden. Somit werden von den 2020 getätigten Energiesparmassnahmen 34 500 Franken auf das nächstfolgende Steuerjahr vorgetragen (Ende Ablauf der Übertragbarkeit: 2022). Ebenfalls vorgetragen wird der Verlust aus selbstständiger Erwerbstätigkeit von 5000 Franken aus dem Steuerjahr 2020 (Ende Ablauf der Übertragbarkeit: 2027). Das ergibt ein Total von übertragbaren Kosten in der Höhe von 39 500 Franken für das nächste Steuerjahr.