Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/65: Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung · 11 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht
Zusammenfassung
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens sind insgesamt 54 Stellungnahmen eingegangen.
Grundsätzliche Haltung zur Ausgestaltung der totalrevidierten Verordnung:
Zustimmung:
Alle Kantone
glp, FDP und SPS
bauenschweiz, CATEF, CGI, CP, EXPERTsuisse, FDK, FER, FRI, Ingenieurbüro Energie + Umwelt, SBV, sia, sgv, SSV, SES, SGB, SMV, SSK, Städtische Steuerkonferenz, suissetec, Swissolar, USPI Suisse, VESE, VSEI und WWF Schweiz
Begründung: Es ist im Allgemeinen gelungen, die Ausführungsbestimmungen klar und für den Vollzug zweckdienlich auszugestalten. Insbesondere wird festgestellt, dass die Begriffe «Rückbaukosten» und «Ersatzneubau» nachvollziehbar definiert sind und somit eine veranlagungstaugliche Umsetzung der steuerlichen Massnahmen im Gebäudebereich gewährleisten sollten. Vorbehalten bleiben zentrale Bedenken gegenüber einzelnen Verordnungsbestimmungen (vgl. unten).
Ablehnung:
HEV Schweiz
Begründung: Die vorgeschlagene Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen ist nicht praxistauglich und beschränkt den Anwendungsbereich der gesetzlichen Bestimmungen ungebührlich.
Es sind namentlich zu folgenden Punkten Anpassungsvorschläge eingegangen:
- Beibehaltung des geltenden Verordnungstitels / Kurztitels;
- Steuerliche Begünstigung der Altlastensanierungen des Bodens berücksichtigen;
- Abzugsfähigkeit der Rückbaukosten untrennbar mit der Erstellung des Ersatzneubaus
verknüpfen;
- Das Erfordernis der gleichartigen Nutzung bei der Definition des Ersatzneubaus strei-
chen;
- Abzugsfähigkeit von noch nicht verrechneten Kosten nicht nur bei Verkauf, sondern ge-
nerell bei einer Eigentumsübertragung des Grundstücks zulassen;
- Keine Einschränkung des Pauschalabzugs im Zuge der zum Übertrag berechtigenden
effektiven Kosten;
- Die Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau ebenfalls unter den Pauschalab-
zug subsumieren.