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Vernehmlassung 2017/68: Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs) · 5 Seiten
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142.281
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Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen
(VVWAL)
Änderung vom...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 11. August 19991 über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen wird wie folgt geändert:
Art. 2 Sachüberschrift, Abs. 1, 2 und 3
Beginn der Vollzugsunterstützung
(Art. 71 Bst. a AuG)
1Das SEM beschafft auf Gesuch der zuständigen kantonalen Behörde hin Reisepapiere für ausländische Personen, gegen die eine Weg- oder Ausweisung oder eine Landesverweisung angeordnet wurde.
2Im beschleunigten Verfahrens nach Artikel 26c AsylG ist ein Gesuch der zuständigen kantonalen Behörde für die Papierbeschaffung nicht erforderlich.
3Im erweiterten Verfahren nach Artikel 26d AsylG kann das SEM bereits vor Einreichung eines Gesuchs der zuständigen kantonalen Behörde mit der Beschaffung der Reisepapiere beginnen.
Art. 2a Ausreisegespräch
1Die zuständige kantonale Behörde, die beim SEM ein Gesuch um Vollzugsunterstützung einreicht, führt in der Regel nach Eröffnung, der Verfügung
AS 1999 2254