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Vernehmlassung 2017/69: Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) · 43 Seiten
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Harmonisierung der Inkassohilfe – Fragebogen an die Inkassohilfestellen
Wie viele internationale Fälle wurden von Ihrer Inkassohilfestelle pro Jahr auf dem privaten Weg (via Anwalt) bearbeitet? (z.B. wenn der Schuldner nicht in einem Vertragsstaat lebt und somit kein Gesuch über das BJ eingereicht werden kann oder wenn die Behörde sich für den privaten Weg entscheidet)
Wie viele Fälle hat Ihre Inkassohilfestelle pro Jahr aus dem Ausland erhalten? Wie viele vom BJ und wie viele auf direktem Weg?
Wie viele internationale Fälle von Inkassohilfe wurden pro Jahr erfolgreich erledigt (d.h. es erfolgten Zahlungen durch die unterhaltspflichtige Person)
- von der Schweiz ins Ausland (wie viele via BJ und wie viele auf direktem Weg)?
- vom Ausland in die Schweiz (wie viele via BJ und wie viele auf direktem Weg)?
Wie viele internationale Fälle von Inkassohilfe wurden pro Jahr erfolglos
abgeschlossen (z.B. erfolglose Betreibung und Verlustschein, Wegzug der
unterhaltspflichtigen bzw. der unterhaltsberechtigten Person)
- von der Schweiz ins Ausland (wie viele via BJ und wie viele auf direktem Weg)?
- vom Ausland in die Schweiz (wie viele via BJ und wie viele auf direktem Weg)?
3.2.2 Würden Sie es befürworten, wenn die internationalen Fälle mit Vertragstaaten bei einer Bundeszentralstelle und nicht mehr in den Kantonen bearbeitet würden?
3.3 Werden in nationalen und in internationalen Fällen die gleichen Leistungen erbracht?
(Hier genügt eine allgemeine Antwort. Detailliertere Angaben zu dieser Frage können noch bei den Antworten betreffend die Inkassohilfeleistungen [5] gemacht werden.)
3.4 Weitere Bemerkungen
Möchten Sie weitere Bemerkungen zum Thema nationale Inkassohilfe bzw. internationale Inkassohilfe anführen (z.B. betreffend Ressourcen und/oder Fachkenntnisse)?
4. Inkassohilfe: zeitlicher Anwendungsbereich
4.1 Ab welchem Zeitpunkt kann in ihrem Kanton Inkassohilfe beantragt werden?
(z.B. wenn die unterhaltsberechtigte Person seit 2 Monaten keinen Beitrag mehr erhalten hat)