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Vernehmlassung 2017/69: Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) · 43 Seiten

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Harmonisierung der Inkassohilfe – Fragebogen an die Inkassohilfestellen

13. Betreibungsbegehren

a) Vertretung der unterhaltsberechtigten Person bei der Einreichung des Betreibungsbegehrens

JA NEIN

b) Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen des Betreibungsbegehrens JA NEIN

14. Schuldbetreibungsverfahren

a) Vertretung der unterhaltsberechtigten Person im gesamten

Schuldbetreibungsverfahren

(Rechtsöffnungsbegehren, Fortsetzungsbegehren, Lohnpfändung)

JA NEIN

b) Beratung und Unterstützung im gesamten Schuldbetreibungsverfahren JA NEIN

15. Schuldneranweisung (Art. 132 Abs. 1, 177 und 291 ZGB)

a) Vertretung der unterhaltsberechtigten Person im Schuldneranweisungs- verfahren

JA NEIN

b) Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags auf Schuldneranweisung

JA NEIN

16. Sicherstellung (Art. 132 Abs. 2 und 292 ZGB)

a) Vertretung der unterhaltsberechtigten Person im Sicherstellungsverfahren JA NEIN

b) Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung des

Sicherstellungsverfahrens

JA NEIN

17. Arrest (Art. 271 Abs. 2 SchKG)

a) Vertretung der unterhaltsberechtigten Person im Arrestverfahren JA NEIN

b) Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung des Arrestverfahrens JA NEIN

18. Strafanzeige wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 Abs. 2 StGB)

JA NEIN

19. Weitere Leistungen?

5.2 Haben alle unterhaltsberechtigten Personen Anspruch auf die gleichen Leistungen?

Welche der unter 5.1 erwähnten Leistungen werden erbracht:

(z.B. Leistung Nr. 1, Leistung Nr. 3, usw..)

 Wenn die unterhaltsberechtigte Person ein minderjähriges Kind ist?

 Wenn die unterhaltsberechtigte Person ein volljähriges Kind ist?

 Wenn die unterhaltsberechtigte Person der Ehegatte ist?

 Wenn die unterhaltsberechtigte Person der geschiedene Ehegatte ist?