Bericht Anhänge

Vernehmlassung 2017/69: Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) · 43 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 41Fedlex · Erläuternder Bericht

Geburtsdatum

Wohnadresse

Angesichts der am (Datum)…....... durch die Fachstelle erfolgten Meldung (Art. 40 Abs. 1 BVG, Art. 24fbisAbs. 1 FZG, Art. 13 InkHV), meldet hiermit die vorne erwähnte Vorsorgeund/oder Freizügigkeitseinrichtung, dass die unterhaltspflichtige Person am (Datum) …ein Gesuch um einen der folgenden Ansprüche gestellt hat:

( ) Auszahlung der Leistung als einmalige Kapitalabfindung in der Höhe von ...... Franken; ( ) Barauszahlung nach Art. 5 FZG in der Höhe von ......... Franken;

( ) Vorbezug zur Wohneigentumsförderung nach Artikel 30c BVG und nach Artikel 331e OR. bzw.:

( ) Verpfändung von Vorsorgeguthaben der unterhaltspflichtigen Person nach Artikel

30b BVG sowie die Pfandverwertung dieses Guthabens in der Höhe von ...... Franken;

Die Vorsorge- und/oder Freizügigkeitseinrichtung darf eine Überweisung frühestens 30 Tage nach Zustellung der vorliegenden Meldung an die Fachstelle tätigen (Art. 40 Abs. 6 BVG, Art. 24fbisAbs. 7 FZG, Art. 14 Abs. 4 InkHV). Die Frist beginnt mit dem auf den Zugang der Meldung an die Fachstelle folgenden Tag an zu laufen.

Nach Ablauf dieser Frist muss die Vorsorge- und/oder Freizügigkeitseinrichtung keine weiteren Rückfragen bei der Fachstelle machen.

Ort, Datum ........................................... Unterschrift ........................................