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Vernehmlassung 2017/69: Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) · 43 Seiten
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Geburtsdatum
Wohnadresse
Angesichts der am (Datum)…....... durch die Fachstelle erfolgten Meldung (Art. 40 Abs. 1 BVG, Art. 24fbisAbs. 1 FZG, Art. 13 InkHV), meldet hiermit die vorne erwähnte Vorsorgeund/oder Freizügigkeitseinrichtung, dass die unterhaltspflichtige Person am (Datum) …ein Gesuch um einen der folgenden Ansprüche gestellt hat:
( ) Auszahlung der Leistung als einmalige Kapitalabfindung in der Höhe von ...... Franken; ( ) Barauszahlung nach Art. 5 FZG in der Höhe von ......... Franken;
( ) Vorbezug zur Wohneigentumsförderung nach Artikel 30c BVG und nach Artikel 331e OR. bzw.:
( ) Verpfändung von Vorsorgeguthaben der unterhaltspflichtigen Person nach Artikel
30b BVG sowie die Pfandverwertung dieses Guthabens in der Höhe von ...... Franken;
Die Vorsorge- und/oder Freizügigkeitseinrichtung darf eine Überweisung frühestens 30 Tage nach Zustellung der vorliegenden Meldung an die Fachstelle tätigen (Art. 40 Abs. 6 BVG, Art. 24fbisAbs. 7 FZG, Art. 14 Abs. 4 InkHV). Die Frist beginnt mit dem auf den Zugang der Meldung an die Fachstelle folgenden Tag an zu laufen.
Nach Ablauf dieser Frist muss die Vorsorge- und/oder Freizügigkeitseinrichtung keine weiteren Rückfragen bei der Fachstelle machen.
Ort, Datum ........................................... Unterschrift ........................................